Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden will, muss seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Der übliche Weg ist die AEVO-Prüfung vor der Kammer, im Alltag „Ausbilderschein“ genannt. Diese Seite zeigt dir, wie die Ausbildereignungsprüfung aufgebaut ist, was du bestehen musst und wie du dich Schritt für Schritt vorbereitest.
Von hier kommst du zu den Lernseiten für jeden Prüfungsteil und zu allen 26 Themen der vier Handlungsfelder.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009, § 4 |
| Prüfende Stelle | die zuständige Stelle, also zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer |
| Schriftlicher Teil | fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, drei Stunden |
| Praktischer Teil | Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten |
| Bestanden | wenn jeder Prüfungsteil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde |
| Wiederholung | zweimal; ein bestandener Teil kann angerechnet werden |
| Lehrgang | empfohlen, aber keine Pflicht; der Rahmenplan geht von 115 Unterrichtseinheiten aus |
Wo stehst du gerade? Der schnelle Einstieg
| Deine Situation | Hier geht es weiter |
|---|---|
| Du überlegst noch, ob du den Ausbilderschein machen sollst | weiter unten: „Wer braucht die AEVO-Prüfung?“ |
| Du bist im Lehrgang und suchst ein bestimmtes Thema | die vier Handlungsfelder: 1 planen, 2 vorbereiten, 3 durchführen, 4 abschließen |
| Die schriftliche Prüfung steht an | Schriftliche Prüfung: Aufbau, Aufgaben, Lernplan |
| Du musst dich zwischen den beiden Formen der praktischen Prüfung entscheiden | Präsentation oder Durchführung? |
| Du schreibst dein Konzept | Konzept für die praktische Prüfung |
| Die praktische Prüfung steht an | Praktische Prüfung: Ablauf und Bewertung und Fachgespräch: typische Fragen |
| Du hast einen Teil nicht bestanden | weiter unten: „Wiederholung“ |
Wer braucht die AEVO-Prüfung?
Nach dem Berufsbildungsgesetz darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehören die beruflichen und die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Den zweiten Teil weist du mit der Ausbildereignungsprüfung nach. Mehr dazu steht auf der Seite Persönliche und fachliche Eignung.
Die Prüfung ist außerdem Bestandteil vieler Fortbildungen. Wer zum Beispiel Industriemeister werden will, braucht den Nachweis ebenfalls. Formale Voraussetzungen für die Zulassung nennt die AEVO nicht: Du brauchst weder einen bestimmten Schulabschluss noch einen Lehrgang. Ausbilden darfst du später aber nur, wenn auch die berufliche Eignung vorliegt.
Die AEVO-Prüfung im Überblick: zwei Teile
| Schriftlicher Teil | Praktischer Teil | |
|---|---|---|
| Form | fallbezogene Aufgaben | Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, danach Fachgespräch |
| Dauer | drei Stunden | höchstens 30 Minuten, davon höchstens 15 Minuten Präsentation oder Durchführung |
| Inhalt | alle vier Handlungsfelder | eine berufstypische Ausbildungssituation, die du selbst auswählst |
| Vorbereitung | Stoff der 26 Themen, Übungsaufgaben | Konzept, Probedurchlauf, Fragen zum Fachgespräch |
| Lernseite | Schriftliche Prüfung | Praktische Prüfung |
In der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft gilt eine Sonderregel: Dort besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer Ausbildungssituation mit Fachgespräch und soll höchstens 60 Minuten dauern.
Die vier Handlungsfelder
| Handlungsfeld | Umfang im Rahmenplan | Themen |
|---|---|---|
| 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen | 20 Unterrichtseinheiten | 7 |
| 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken | 25 Unterrichtseinheiten | 6 |
| 3 – Ausbildung durchführen | 60 Unterrichtseinheiten | 9 |
| 4 – Ausbildung abschließen | 10 Unterrichtseinheiten | 4 |
Handlungsfeld 3 hat das größte Gewicht. Es liefert die meisten Inhalte für die schriftliche Prüfung und fast alles, was du in der praktischen Prüfung zeigst.
Bestehen, Noten und Zeugnis
- Die Prüfung ist bestanden, wenn du in jedem der beiden Teile mindestens „ausreichend“ erreichst. Ein schwacher Teil lässt sich nicht durch einen guten ausgleichen.
- Die Kammern bewerten nach einem 100-Punkte-Schlüssel. „Ausreichend“ beginnt dort bei 50 Punkten.
- Über die bestandene Prüfung erhältst du ein Zeugnis der Kammer. Es gilt unbefristet und bundesweit.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Prüfung kannst du innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholen. Hast du einen der beiden Teile bestanden, kann er angerechnet werden. Du wiederholst dann nur den anderen. Die Fristen und das Verfahren für die Anmeldung zur Wiederholung legt deine Kammer fest.
Wer durchgefallen ist, sollte zuerst die Ursache klären. In der schriftlichen Prüfung sind es meist Lücken in den Rechtsthemen oder Zeitnot. In der praktischen Prüfung scheitern die meisten nicht an der Präsentation, sondern im Fachgespräch, wenn sie ihr Vorgehen nicht begründen können.
Befreiung und andere Nachweise
| Fall | Regelung |
|---|---|
| Meisterprüfung oder andere Fortbildungsprüfung, in der die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen wurde | gilt als Nachweis; eine eigene Prüfung ist nicht nötig |
| Prüfung nach einer früheren Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnung | gilt weiter |
| andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung mit vergleichbarem Inhalt | Die Kammer kann auf Antrag ganz oder teilweise befreien. |
| Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht | Die Kammer kann im Einzelfall auf Antrag vom Nachweis befreien und Auflagen erteilen. |
| als Ausbilder tätig vor dem 1. August 2009 | in der Regel vom Nachweis befreit, wenn die Tätigkeit nicht zu Beanstandungen geführt hat |
In sechs Schritten zum Ausbilderschein
- Kammer klären: Zuständig ist die Kammer deines Bezirks. Dort erfährst du Termine, Gebühren und Fristen.
- Vorbereitung wählen: Lehrgang in Präsenz, online oder im Selbststudium. Die Lernseiten hier decken alle 26 Themen des Rahmenplans ab.
- Anmelden: rechtzeitig zum gewünschten Termin. Die Gebühr legt jede Kammer selbst fest.
- Schriftliche Prüfung ablegen.
- Konzept erstellen und einreichen: Thema wählen, Form festlegen, Abgabefrist der Kammer beachten.
- Praktische Prüfung ablegen: Präsentation oder Durchführung, danach Fachgespräch. Das Ergebnis erfährst du meist noch am selben Tag.
Häufige Fragen zur AEVO-Prüfung
Wie lange dauert die Vorbereitung?
Der Rahmenplan empfiehlt 115 Unterrichtseinheiten. Vollzeitlehrgänge dauern etwa zwei Wochen, berufsbegleitende mehrere Wochen bis Monate. Plane zusätzlich Zeit für Übungsaufgaben und für dein Konzept ein.
Ist ein Lehrgang Pflicht?
Nein. Die AEVO verlangt nur die Prüfung. Ein Lehrgang hilft aber, vor allem bei der Vorbereitung auf den praktischen Teil.
Welcher Teil kommt zuerst?
Üblich ist erst der schriftliche, dann der praktische Teil. Die Reihenfolge und die Termine legt die Kammer fest.
Muss das Thema der praktischen Prüfung aus meinem Beruf kommen?
Die AEVO verlangt eine berufstypische Ausbildungssituation. Du wählst sie selbst aus. Nimm ein Thema aus einem Ausbildungsberuf, in dem du dich sicher fühlst.
Verfällt der Ausbilderschein?
Nein. Das Zeugnis gilt unbefristet.
Darf ich mit dem Ausbilderschein sofort ausbilden?
Nur wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen: persönliche Eignung, berufliche Eignung und ein geeigneter Betrieb. Der Betrieb benennt dich der Kammer als Ausbilder.
Weitere Themen zur AEVO
➡️ AEVO-Vorbereitung im Überblick
➡️ Schriftliche Prüfung
➡️ Praktische Prüfung
➡️ Präsentation oder Durchführung
➡️ Konzept für die praktische Prüfung
➡️ Fachgespräch
➡️ Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Wortlaut
Fazit
Die AEVO-Prüfung besteht aus drei Stunden schriftlicher Prüfung und höchstens 30 Minuten praktischer Prüfung. Beide Teile musst du für sich bestehen. Wer den Stoff der vier Handlungsfelder verstanden hat, ein sauberes Konzept mitbringt und sein Vorgehen begründen kann, hat gute Karten. Bei Nichtbestehen bleiben zwei Wiederholungen, und ein bestandener Teil bleibt erhalten.
