Die Probezeit ist die wichtigste Phase am Anfang einer Ausbildung. Betrieb und Auszubildender prüfen in diesen Wochen, ob Beruf, Betrieb und Mensch zusammenpassen. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 3.2.
Auf dieser Seite gehe ich die vier Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: die Einführung in den Betrieb, die Bewertung während der Probezeit, die Konsequenzen daraus und die rechtlichen Grundlagen. Die Rechtsfragen dazu gehören zu den häufigsten in der schriftlichen Prüfung.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Prüfung | Ausbildereignungsprüfung nach AEVO |
| Handlungsfeld | 3 – Ausbildung durchführen (60 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan) |
| Kompetenzbereich | 3.2 – Probezeit organisieren, gestalten und bewerten |
| Dauer der Probezeit | Mindestens ein Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG) |
| Kündigung in der Probezeit | Jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen, aber schriftlich (§ 22 BBiG) |
| Schriftliche Prüfung | Sehr häufig: Dauer, Kündigung, Gestaltung der ersten Tage |
| Praktische Prüfung | Mittel: als Thema einer Präsentation geeignet, etwa der erste Ausbildungstag |
Warum ist das Thema wichtig?
In der Probezeit fallen zwei Entscheidungen. Der Betrieb entscheidet, ob er den Auszubildenden behält. Der Auszubildende entscheidet, ob er bleibt. Danach lässt sich ein Ausbildungsverhältnis nur noch schwer lösen. Wer diese Phase einfach verstreichen lässt, verschenkt die einzige Gelegenheit, eine Fehlentscheidung ohne großen Schaden zu korrigieren.
Zugleich prägen die ersten Wochen die Einstellung des Auszubildenden zum Betrieb. Ein guter Start senkt das Risiko, dass er später abbricht.
Was lernst du auf dieser Seite?
Nach dem Lesen dieser Seite kannst du:
- den ersten Tag und die ersten Wochen eines Auszubildenden planen,
- Eignung und Neigung in der Probezeit systematisch feststellen,
- ein Probezeitgespräch vorbereiten und führen,
- aus der Bewertung die richtigen Konsequenzen ziehen,
- Dauer, Verlängerung und Kündigung der Probezeit rechtlich einordnen.
1. Onboarding: den Auszubildenden in den Betrieb einführen
Onboarding heißt, einen neuen Mitarbeiter planvoll an Bord zu holen. Für einen Auszubildenden ist es oft der erste Arbeitstag überhaupt. Er kennt weder die Abläufe noch die ungeschriebenen Regeln.
Vor dem ersten Tag
- Ausbildungsplatz, Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Zugangskarte und IT-Zugang bereitstellen.
- Kollegen und Ausbildungsbeauftragte informieren.
- Einen Paten bestimmen, am besten einen Auszubildenden aus einem höheren Ausbildungsjahr.
- Ablauf der ersten Woche festlegen und dem Auszubildenden vorab mitteilen, wann und wo er sich melden soll.
- Bei Jugendlichen prüfen, ob die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt.
Der erste Tag
| Baustein | Inhalt |
|---|---|
| Begrüßung | Persönlich empfangen, Zeit nehmen, Ansprechpartner und Paten vorstellen |
| Betrieb kennenlernen | Rundgang, Abteilungen, Produkte oder Dienstleistungen, Aufbau und Organisation |
| Regeln | Arbeits- und Pausenzeiten, Verhalten bei Krankheit, Handynutzung, Umgangston, Betriebsordnung |
| Sicherheit | Erstunterweisung zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Fluchtwege, Erste Hilfe |
| Ausbildung | Betrieblicher Ausbildungsplan, Ausbildungsnachweis, Berufsschule, Probezeit und ihr Zweck |
| Erste Aufgabe | Eine kleine, lösbare Aufgabe, damit der Tag mit einem Erfolg endet |
Die Sicherheitsunterweisung ist Pflicht: Sie muss vor Beginn der Beschäftigung erfolgen und wird dokumentiert. Bei Jugendlichen ist sie mindestens halbjährlich zu wiederholen.
Die ersten Wochen
Azubi-Tage, gemeinsame Projekte der Auszubildenden, Patenschaften und feste Gesprächstermine helfen beim Ankommen. Wichtig ist, dass der Auszubildende von Anfang an echte Aufgaben bekommt und nicht nur zusieht oder Hilfsarbeiten erledigt.
2. Lern- und Arbeitsverhalten in der Probezeit bewerten
Die Probezeit ist nur dann etwas wert, wenn du sie zum Beobachten nutzt. Dafür brauchst du Aufgaben, an denen sich Eignung und Neigung zeigen, und feste Kriterien.
| Bereich | Woran du es erkennst |
|---|---|
| Auffassungsgabe | Versteht Erklärungen, kann Gelerntes auf eine ähnliche Aufgabe übertragen |
| Arbeitsweise | Sorgfalt, Tempo, Umgang mit Werkzeug und Material, Ordnung |
| Zuverlässigkeit | Pünktlichkeit, Einhalten von Absprachen und Sicherheitsregeln |
| Interesse am Beruf | Stellt Fragen, zeigt Eigeninitiative, führt den Ausbildungsnachweis |
| Sozialverhalten | Umgang mit Kollegen, Kunden und Kritik |
| Berufsschule | Anwesenheit, erste Leistungen, Rückmeldung der Lehrkräfte |
So gehst du vor:
- Plane für die Probezeit Aufgaben aus verschiedenen Bereichen des Berufs, damit der Auszubildende ein realistisches Bild bekommt.
- Halte Beobachtungen regelmäßig schriftlich fest, am besten mit einem einheitlichen Bogen.
- Hole die Einschätzung der Ausbildungsbeauftragten und des Paten ein.
- Führe ein Zwischengespräch etwa zur Hälfte der Probezeit. So hat der Auszubildende noch Gelegenheit, etwas zu ändern.
- Führe rechtzeitig vor dem Ende ein Abschlussgespräch zur Probezeit.
Lass im Gespräch zuerst den Auszubildenden sagen, wie er die Zeit erlebt hat. Auch er bewertet in der Probezeit, nämlich den Betrieb und den Beruf.
3. Konsequenzen aus der Bewertung ziehen
| Ergebnis | Mögliche Konsequenz |
|---|---|
| Eignung und Neigung sind vorhanden | Ausbildung fortsetzen, Stärken rückmelden, nächste Ziele vereinbaren |
| Einzelne Schwächen | Fördermaßnahmen vereinbaren: zusätzliche Übung, Nachhilfe, Unterstützung über die Agentur für Arbeit, engere Begleitung |
| Zweifel bleiben | Offenes Gespräch, klare Erwartungen mit Termin, Erziehungsberechtigte und Berufsschule einbeziehen |
| Beruf oder Betrieb passt nicht | Ausbildung beenden und alternative Wege besprechen: anderer Ausbildungsberuf, anderer Betrieb, Berufsberatung |
Eine Kündigung in der Probezeit sollte nie überraschend kommen. Wer vorher Zwischengespräche geführt und Hilfen angeboten hat, handelt fair und kann seine Entscheidung begründen.
4. Rechtliche Grundlagen der Probezeit
Dauer
Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die genaue Dauer steht im Ausbildungsvertrag. Eine kürzere oder längere Vereinbarung ist unwirksam.
Wird die Ausbildung während der Probezeit länger unterbrochen, etwa durch Krankheit, kann sich die Probezeit um diese Zeit verlängern. Voraussetzung ist eine entsprechende Regelung im Ausbildungsvertrag. In den üblichen Musterverträgen gilt das bei einer Unterbrechung von mehr als einem Drittel der Probezeit.
Kündigung während der Probezeit
- Beide Seiten können jederzeit kündigen.
- Es gilt keine Kündigungsfrist.
- Ein Grund muss nicht angegeben werden.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Bei Minderjährigen muss die Kündigung den gesetzlichen Vertretern zugehen. Will ein Minderjähriger selbst kündigen, braucht er die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.
- Gibt es einen Betriebsrat, ist er vor der Kündigung anzuhören.
- Besondere Schutzrechte, etwa für Schwangere, gelten auch in der Probezeit.
Kündigung nach der Probezeit
| Wer kündigt? | Voraussetzung | Frist |
|---|---|---|
| Beide Seiten | Wichtiger Grund, der innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden geltend gemacht wird | Fristlos |
| Auszubildender | Er gibt die Berufsausbildung auf oder will sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen | Vier Wochen |
Nach der Probezeit muss die Kündigung schriftlich erfolgen und die Gründe nennen. Deshalb sind die ersten Monate die Phase, in der du genau hinsehen musst.
Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr
Am 1. August beginnt in deiner Spedition ein 17-jähriger Auszubildender zum Berufskraftfahrer. Im Vertrag stehen vier Monate Probezeit.
Vorbereitung: Du prüfst, ob die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorliegt, legst Sicherheitsschuhe und Warnweste bereit und bestimmst einen Auszubildenden aus dem dritten Jahr als Paten.
Erster Tag: Begrüßung, Rundgang über Hof, Lager und Disposition, Sicherheitsunterweisung, Vorstellung des Ausbildungsplans. Am Nachmittag begleitet er den Paten bei einer Abfahrtkontrolle und füllt die Checkliste selbst aus.
Probezeit: In den ersten Wochen durchläuft er Werkstatt, Lager und Disposition und fährt auf Touren im Nahverkehr mit. Die Fahrer notieren ihre Eindrücke auf einem kurzen Bogen. Nach acht Wochen führst du ein Zwischengespräch: Er ist zuverlässig und geschickt, kommt aber in der Berufsschule in Mathematik nicht mit. Ihr vereinbart Nachhilfe über die ausbildungsbegleitende Förderung.
Abschluss: Zwei Wochen vor Ende der Probezeit besprichst du mit ihm und seinen Eltern das Ergebnis. Die Ausbildung wird fortgesetzt, die Unterstützung in Mathematik läuft weiter.
🏭 So sieht das in der Fertigung aus
Bei einer angehenden Industriemechanikerin läuft die Probezeit genauso ab, nur an anderen Stationen: Grundausbildung in der Lehrwerkstatt mit Feilen, Bohren und Messen, dazu einige Tage in Montage und Instandhaltung. Die Probestücke aus der Lehrwerkstatt eignen sich gut, um Sorgfalt und handwerkliches Geschick systematisch festzuhalten. Auch hier gilt: Zwischengespräch zur Hälfte, Abschlussgespräch rechtzeitig vor dem Ende.
Typische Prüfungsfragen mit Antworten
Wie lange dauert die Probezeit in der Berufsausbildung?
Mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Die Dauer wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
Wie kann das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gekündigt werden?
Jederzeit von beiden Seiten, ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen geht sie an die gesetzlichen Vertreter, ein vorhandener Betriebsrat ist anzuhören.
Welchen Zweck hat die Probezeit?
Der Ausbildende prüft, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist. Der Auszubildende prüft, ob Beruf und Betrieb seinen Vorstellungen entsprechen. Beide können sich ohne große Hürden trennen.
Was gehört zu einem guten ersten Ausbildungstag?
Persönliche Begrüßung, Vorstellung von Ansprechpartnern und Paten, Betriebsrundgang, Regeln und Arbeitszeiten, Sicherheitsunterweisung, Überblick über den Ausbildungsablauf und eine erste kleine Aufgabe.
Wie stellst du in der Probezeit die Eignung fest?
Mit Aufgaben aus verschiedenen Bereichen des Berufs, regelmäßigen schriftlichen Beobachtungen nach festen Kriterien, Rückmeldungen der Ausbildungsbeauftragten und der Berufsschule sowie einem Zwischen- und einem Abschlussgespräch.
Kann nach der Probezeit noch gekündigt werden?
Ja, aber nur noch aus wichtigem Grund fristlos oder vom Auszubildenden mit vier Wochen Frist, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen will. Die Kündigung muss dann schriftlich und mit Begründung erfolgen.
Übungsaufgabe
Situation: Ein 16-jähriger Auszubildender ist seit drei Monaten im Betrieb, die Probezeit beträgt vier Monate. Er kommt häufig zu spät, zeigt wenig Interesse und hat in der Berufsschule bereits mehrfach unentschuldigt gefehlt. Ein Gespräch hat bisher nicht stattgefunden. Im Betrieb gibt es einen Betriebsrat.
Aufgabe: a) Beschreibe, wie du in den verbleibenden Wochen vorgehst. b) Nenne, was du beachten musst, falls der Betrieb kündigen will.
Lösungsvorschlag
a) Vorgehen
- Ich führe sofort ein Gespräch mit dem Auszubildenden, nenne die Beobachtungen konkret und frage nach den Ursachen.
- Ich beziehe die Erziehungsberechtigten ein und nehme Kontakt zur Berufsschule auf.
- Ich vereinbare klare Erwartungen mit Termin, zum Beispiel Pünktlichkeit und lückenlose Anwesenheit in der Berufsschule, und biete Unterstützung an.
- Ich beobachte die Entwicklung in den folgenden zwei Wochen und halte sie schriftlich fest.
- Ich führe rechtzeitig vor Ende der Probezeit das Abschlussgespräch und treffe die Entscheidung.
b) Bei einer Kündigung zu beachten
- Die Kündigung muss noch innerhalb der Probezeit zugehen.
- Sie muss schriftlich erfolgen, eine Begründung ist nicht nötig.
- Sie muss den gesetzlichen Vertretern zugehen, weil der Auszubildende minderjährig ist.
- Der Betriebsrat ist vorher anzuhören.
Bedeutung für die praktische Prüfung
Der erste Ausbildungstag oder das Probezeitgespräch eignen sich als Thema einer Präsentation. Im Fachgespräch kommen häufig Rechtsfragen: Wie lange darf die Probezeit dauern? Was musst du bei einer Kündigung beachten? Was tust du, wenn du nach sechs Wochen Zweifel hast? Halte die Zahlen und die Formvorschriften sicher bereit.
Verwandte Themen
➡️ Handlungsfeld 3 – Ausbildung durchführen
➡️ Lernkultur, Motivation und Feedback (3.1)
➡️ Leistungen feststellen und bewerten (3.8)
➡️ Handlungsfeld 2 – Ausbildungsvertrag und Einstellung
➡️ Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Wortlaut
Fazit
Die Probezeit dauert einen bis vier Monate und ist die einzige Phase, in der sich beide Seiten jederzeit, fristlos und ohne Begründung trennen können, allerdings nur schriftlich. Nutze sie aktiv: mit einem geplanten Start, mit Aufgaben, an denen sich Eignung und Neigung zeigen, mit schriftlichen Beobachtungen und mit einem Zwischengespräch.
Für die Prüfung brauchst du die Zahlen und Formvorschriften sicher und solltest beschreiben können, wie ein guter erster Ausbildungstag aussieht.
