Mit der bestandenen Prüfung endet die Ausbildung, aber nicht deine Aufgabe als Ausbilder. Der Rahmenplan verlangt, dass du Auszubildende über ihre Möglichkeiten im Betrieb und über Wege der Weiterbildung informierst und berätst. Dazu gehört zuerst die Frage, die alle beschäftigt: die Übernahme nach der Ausbildung. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 4 „Ausbildung abschließen“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 4.4.
Auf dieser Seite gehe ich die vier Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, die beruflichen und betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten, den Stellenwert der Fort- und Weiterbildung und die Fördermöglichkeiten.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Prüfung | Ausbildereignungsprüfung nach AEVO |
| Handlungsfeld | 4 – Ausbildung abschließen (10 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan) |
| Kompetenzbereich | 4.4 – Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten |
| Schriftliche Prüfung | Regelmäßig: Rechtslage bei der Übernahme, Weiterarbeit ohne Vereinbarung, Arten der Fortbildung, Fördermöglichkeiten |
| Praktische Prüfung | Gering |
| Gilt für | Alle angehenden Ausbilder, unabhängig von Beruf und Branche |
Warum ist die Übernahme nach der Ausbildung ein Thema für Ausbilder?
Ein Betrieb bildet aus, um Fachkräfte zu gewinnen. Dieses Ziel ist erst erreicht, wenn der Ausgebildete bleibt. Viele gute Auszubildende gehen, weil niemand rechtzeitig mit ihnen gesprochen hat oder weil sie im Betrieb keine Perspektive sehen.
Du kennst die Stärken deiner Auszubildenden besser als jeder andere im Betrieb. Deshalb bist du der Richtige, um mit ihnen über die Zeit danach zu sprechen und der Geschäftsleitung eine Empfehlung zu geben.
Was lernst du auf dieser Seite?
- welche Regeln für die Übernahme gelten und wann ein Anspruch besteht
- was passiert, wenn der Ausgebildete ohne Vereinbarung weiterarbeitet
- wie du den Übergang vom Auszubildenden zur Fachkraft gestaltest
- welche Entwicklungswege es nach der Ausbildung gibt
- warum lebensbegleitendes Lernen nötig ist
- welche Förderung es für Fortbildung und Weiterbildung gibt
1. Übernahme nach der Ausbildung gestalten
| Frage | Regelung |
|---|---|
| Gibt es einen Anspruch auf Übernahme? | Grundsätzlich nein. Das Ausbildungsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. |
| Ausnahmen | Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung können die Weiterbeschäftigung verlangen. Außerdem sehen viele Tarifverträge eine Übernahme vor, oft befristet. |
| Wann darf die Übernahme vereinbart werden? | frühestens in den letzten sechs Monaten der Ausbildung. Eine frühere Bindung ist unwirksam. |
| Weiterarbeit ohne Vereinbarung | Wird der Ausgebildete im Anschluss beschäftigt, ohne dass etwas vereinbart wurde, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG). |
| Befristete Übernahme | möglich, muss aber vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart werden |
| Betriebsrat | Die Übernahme ist eine Einstellung. Der Betriebsrat muss zustimmen. |
Der Fall der Weiterarbeit ohne Vereinbarung wird in der Prüfung gern abgefragt: Erscheint der Ausgebildete am Tag nach der bestandenen Prüfung zur Arbeit und der Betrieb lässt ihn arbeiten, gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Rechtzeitig sprechen
Führe das Gespräch über die Zukunft drei bis sechs Monate vor dem Ende der Ausbildung. Steht fest, dass der Betrieb nicht übernimmt, sag es früh. Der Auszubildende muss sich dann spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und braucht Zeit für Bewerbungen. Dabei kannst du ihn unterstützen, etwa mit einem frühen Zwischenzeugnis oder Kontakten zu anderen Betrieben.
Den Übergang gestalten
- Arbeitsvertrag: Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Eingruppierung klären.
- Einsatz: eine Stelle, die zu den Stärken passt und in der Ausbildung schon kennengelernt wurde.
- Einarbeitung: Auch ein eigener Auszubildender braucht einen Einarbeitungsplan für die neue Verantwortung.
- Rollenwechsel: Aus dem Auszubildenden wird ein Kollege. Das müssen auch die anderen im Team mitvollziehen.
- Perspektive: ein erstes Gespräch darüber, wie es in zwei bis drei Jahren weitergehen kann.
2. Berufliche und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten
| Weg | Ziel | Beispiele |
|---|---|---|
| Anpassungsfortbildung | im Beruf auf dem Stand bleiben, Kenntnisse erweitern | Gefahrgutschulung, Ladungssicherung, neue Fahrzeugtechnik, Software |
| Aufstiegsfortbildung | mehr Verantwortung übernehmen | Meister, Fachwirt, Betriebswirt; die Stufen heißen Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional |
| Ausbildereignung | selbst ausbilden | Prüfung nach der AEVO |
| Studium | akademischer Abschluss | mit Fortbildungsabschluss oder Berufserfahrung auch ohne Abitur |
| Betriebliche Laufbahn | Aufstieg im Unternehmen | Fahrertrainer, Disponent, Fuhrparkleiter, Niederlassungsleiter |
Am wirksamsten ist ein Karriereplan, den du mit dem Ausgebildeten zusammen aufstellst: Wo will er hin, welche Schritte sind nötig, und was trägt der Betrieb bei? Die Einordnung der Abschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen findest du auf der Seite Duales System und Berufsbildungssystem.
3. Stellenwert der Fort- und Weiterbildung
Was jemand in der Ausbildung gelernt hat, reicht nicht für ein ganzes Berufsleben. Technik, Vorschriften und Kundenanforderungen ändern sich. Deshalb spricht der Rahmenplan von lebensbegleitendem Lernen.
| Nutzen für den Einzelnen | Nutzen für den Betrieb |
|---|---|
| sichert den Arbeitsplatz und die Beschäftigungsfähigkeit | hält das Wissen im Betrieb auf dem aktuellen Stand |
| ermöglicht Aufstieg und höheres Einkommen | sichert Führungsnachwuchs aus den eigenen Reihen |
| erweitert die Einsatzmöglichkeiten | bindet gute Mitarbeiter |
| stärkt Selbstvertrauen und Zufriedenheit | macht den Betrieb für Bewerber attraktiv |
4. Fördermöglichkeiten für Fortbildung und Weiterbildung
| Förderung | Für wen und was? |
|---|---|
| Aufstiegs-BAföG | Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für alle, die sich auf einen Fortbildungsabschluss wie Meister oder Fachwirt vorbereiten. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig von Alter und Einkommen teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wer besteht, bekommt einen Teil des Darlehens erlassen. |
| Weiterbildungsstipendium | Begabtenförderung für junge Fachkräfte unter 25 Jahren mit sehr gutem Berufsabschluss (mindestens 87 Punkte oder Note 1,9), Erfolg in einem Leistungswettbewerb oder begründetem Vorschlag von Betrieb oder Berufsschule. Bis zu 9.135 Euro in drei Jahren bei 10 Prozent Eigenanteil. |
| Aufstiegsstipendium | für Berufserfahrene, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen |
| Bildungsurlaub oder Bildungszeit | bezahlte Freistellung für Weiterbildung nach den Gesetzen der meisten Bundesländer |
| Programme der Länder und der Agentur für Arbeit | je nach Land und persönlicher Lage unterschiedliche Zuschüsse |
| Betriebliche Förderung | Übernahme von Kosten, Freistellung, flexible Arbeitszeiten |
Beträge und Bedingungen ändern sich. Verweise deshalb auf die aktuellen Angaben der Förderstellen. Übernimmt der Betrieb die Kosten einer Fortbildung, kann er mit der Fachkraft eine Rückzahlung für den Fall vereinbaren, dass sie kurz danach kündigt. Für die Ausbildung selbst wäre das unzulässig, bei einer späteren Fortbildung ist es in Grenzen möglich.
Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr
Vier Monate vor der Abschlussprüfung setzt sich der Fuhrparkleiter mit seinem Auszubildenden zum Berufskraftfahrer zusammen. Der junge Mann ist zuverlässig, kommt bei Kunden gut an und hat schon gefragt, was nach der Ausbildung möglich ist.
Der Fuhrparkleiter hat vorher mit der Geschäftsleitung gesprochen und bietet eine unbefristete Übernahme im Fernverkehr an. Der Betriebsrat wird beteiligt, der Arbeitsvertrag vor dem Prüfungstermin unterschrieben. Für die ersten Wochen als Fachkraft gibt es einen Einarbeitungsplan, weil er künftig Touren allein verantwortet, die er bisher nur begleitet hat.
Dann sprechen die beiden über die nächsten Jahre: zunächst Fahrpraxis sammeln und die Gefahrgutschulung absolvieren, nach zwei Jahren als Ausbildungsbeauftragter die neuen Auszubildenden begleiten, später die Fortbildung zum Industriemeister Kraftverkehr. Der Fuhrparkleiter weist auf das Aufstiegs-BAföG hin und schlägt ihn wegen seiner guten Leistungen für das Weiterbildungsstipendium vor.
🏭 So sieht das in der Fertigung aus
Ein Werkzeugmechaniker besteht seine Prüfung an einem Dienstag und erscheint am Mittwoch wie gewohnt in der Werkstatt. Niemand hat mit ihm über die Übernahme gesprochen, der Meister teilt ihn für einen Auftrag ein. Als die Personalabteilung zwei Wochen später einen befristeten Vertrag vorlegt, ist es zu spät: Durch die Weiterarbeit ohne Vereinbarung besteht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Typische Prüfungsfragen mit Antworten
Hat ein Auszubildender Anspruch auf Übernahme?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die die Weiterbeschäftigung verlangen können, und wenn ein Tarifvertrag die Übernahme vorsieht.
Was geschieht, wenn der Ausgebildete nach der Prüfung ohne Vereinbarung weiterarbeitet?
Es entsteht ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit (§ 24 BBiG).
Ab wann darf die Übernahme vereinbart werden?
In den letzten sechs Monaten des Ausbildungsverhältnisses. Eine frühere Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit danach bindet, ist nichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung?
Die Anpassungsfortbildung hält die berufliche Handlungsfähigkeit auf dem aktuellen Stand oder erweitert sie. Die Aufstiegsfortbildung führt zu einem höheren Abschluss und zu mehr Verantwortung, zum Beispiel Meister oder Fachwirt.
Warum ist lebensbegleitendes Lernen notwendig?
Weil sich Technik, Arbeitsabläufe und Vorschriften laufend ändern. Weiterbildung sichert die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs.
Welche Fördermöglichkeiten für die berufliche Fortbildung kennst du?
Das Aufstiegs-BAföG, das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium, Bildungsurlaub nach Landesrecht, Programme der Länder und der Agentur für Arbeit sowie die Förderung durch den Betrieb.
Übungsaufgabe
Eine Auszubildende zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung steht drei Monate vor der Abschlussprüfung. Sie ist die Beste ihres Jahrgangs und Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Geschäftsleitung hat noch nicht entschieden, ob sie übernimmt. Die Auszubildende fragt dich, wie es für sie weitergeht und ob sich eine Weiterbildung lohnt. Was antwortest du, und was veranlasst du?
Lösungsvorschlag
- Geschäftsleitung: Du drängst auf eine schnelle Entscheidung und empfiehlst die Übernahme.
- Rechtslage: Als JAV-Mitglied kann sie in den letzten drei Monaten schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangen. Darauf weist du die Geschäftsleitung hin.
- Weiterarbeit: Du sorgst dafür, dass vor dem Prüfungstermin ein Vertrag vorliegt, damit keine ungeklärte Lage entsteht.
- Beteiligung: Der Betriebsrat wird an der Einstellung beteiligt.
- Perspektive: Du zeigst ihr die Wege auf, zum Beispiel die Fortbildung zur Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik, und stellst mit ihr einen Karriereplan auf.
- Förderung: Du nennst das Aufstiegs-BAföG und prüfst, ob sie für das Weiterbildungsstipendium in Frage kommt.
Bedeutung für die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung kommt dieses Thema selten vor. Möglich ist eine Schlussfrage im Fachgespräch, welche Perspektiven dein Auszubildender nach der Ausbildung hat. Zwei Sätze zur Übernahme und zu einem passenden Fortbildungsweg genügen.
Verwandte Themen
➡️ Handlungsfeld 4 – Ausbildung abschließen
➡️ Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung (4.1)
➡️ Zulassung und Anmeldung zur Abschlussprüfung (4.2)
➡️ Ausbildungszeugnis (4.3)
➡️ Duales System und Berufsbildungssystem (1.3)
➡️ Mitbestimmung in der Ausbildung (2.2)
➡️ Aufstiegs-BAföG: Informationen des Bundes
Fazit
Einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung gibt es in der Regel nicht, aber wer ohne Vereinbarung weiterarbeitet, hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sprich deshalb früh über die Zukunft. Zeig deinen Auszubildenden, welche Wege ihnen offenstehen, und nenne die Förderung, die es dafür gibt. So wird aus einer guten Ausbildung eine Fachkraft, die bleibt.
