Mit dem Ausbildungsvertrag beginnt das Ausbildungsverhältnis rechtlich. Er legt fest, was Betrieb und Auszubildender voneinander verlangen können, und er ist Voraussetzung dafür, dass der Auszubildende später zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 2.5.
Auf dieser Seite gehe ich die vier Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: die Inhalte des Vertrags, die Rechte und Pflichten beider Seiten einschließlich Beendigung und Kündigung, die Eintragung bei der zuständigen Stelle und die Anmeldung zur Berufsschule.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Prüfung | Ausbildereignungsprüfung nach AEVO |
| Handlungsfeld | 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (25 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan) |
| Kompetenzbereich | 2.5 – Den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen |
| Schriftliche Prüfung | Sehr häufig: Mindestinhalte, nichtige Vereinbarungen, Pflichten beider Seiten, Kündigung, Ende der Ausbildung |
| Praktische Prüfung | Gering: Rechtsfragen im Fachgespräch möglich |
| Gilt für | Alle angehenden Ausbilder, unabhängig von Beruf und Branche |
Warum ist der Ausbildungsvertrag ein Schwerpunkt der Prüfung?
Kaum ein Thema lässt sich so gut in Fälle packen: Ein Vertrag enthält eine unzulässige Klausel. Ein Minderjähriger unterschreibt allein. Ein Auszubildender will nach einem Jahr wechseln. Wer die Regeln des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kennt, löst diese Aufgaben sicher.
In der Praxis bereitest du als Ausbilder den Vertrag oft vor, auch wenn die Geschäftsleitung unterschreibt. Fehler fallen spätestens bei der Kammer auf, die den Vertrag vor der Eintragung prüft.
Was lernst du auf dieser Seite?
- wie der Vertrag zustande kommt und was bei Minderjährigen gilt
- welche Angaben die Vertragsniederschrift mindestens enthält
- welche Vereinbarungen nichtig sind
- welche Pflichten Ausbildender und Auszubildender haben
- wie das Ausbildungsverhältnis endet und wann gekündigt werden kann
- wie Eintragung und Anmeldung zur Berufsschule ablaufen
1. Inhalte des Ausbildungsvertrags
Vertragspartner sind der Ausbildende und der Auszubildende. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen zustande, also auch mündlich. Der Ausbildende muss aber unverzüglich nach dem Abschluss, spätestens vor Beginn der Ausbildung, den wesentlichen Inhalt festhalten: die Vertragsniederschrift (§ 11 BBiG).
Seit dem 1. August 2024 genügt dafür die Textform. Der Vertrag kann also zum Beispiel als PDF per E-Mail übermittelt werden. Der Empfänger muss ihn speichern und ausdrucken können, und der Ausbildende muss den Empfang nachweisen können. Die Kammern stellen Vertragsmuster und Online-Portale bereit.
Minderjährige
Wer noch nicht 18 ist, ist beschränkt geschäftsfähig. Der Vertrag wird erst mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam, in der Regel beider Eltern. Sie unterschreiben mit und erhalten ebenfalls eine Ausfertigung.
Mindestangaben der Vertragsniederschrift
- Name und Anschrift der Vertragspartner, bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere der Beruf
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung und ihre Zusammensetzung
- Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen gekündigt werden kann
- Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Form des Ausbildungsnachweises: schriftlich oder elektronisch
Nichtige Vereinbarungen
Manche Klauseln sind unwirksam, auch wenn beide Seiten unterschrieben haben (§ 12 BBiG). Der übrige Vertrag bleibt gültig.
| Unwirksam ist … | Beispiel |
|---|---|
| eine Bindung für die Zeit nach der Ausbildung | „Der Auszubildende verpflichtet sich, nach der Prüfung drei Jahre im Betrieb zu bleiben.“ Zulässig ist erst in den letzten sechs Monaten eine Vereinbarung über ein anschließendes Arbeitsverhältnis. |
| eine Zahlung für die Ausbildung | Lehrgeld oder Kostenbeteiligung des Auszubildenden |
| eine Vertragsstrafe | Strafzahlung bei Abbruch der Ausbildung |
| der Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen | „Ansprüche gegen den Betrieb sind ausgeschlossen.“ |
| Schadensersatz in Pauschalbeträgen | feste Summen für beschädigtes Werkzeug |
Allgemein gilt: Eine Vereinbarung, die zuungunsten des Auszubildenden vom BBiG abweicht, ist nichtig (§ 25 BBiG).
2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
| Pflichten des Ausbildenden | Pflichten des Auszubildenden |
|---|---|
| berufliche Handlungsfähigkeit planmäßig vermitteln | sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben |
| selbst ausbilden oder einen Ausbilder beauftragen | übertragene Aufgaben sorgfältig ausführen |
| Ausbildungsmittel kostenlos stellen | Weisungen befolgen |
| für Berufsschule, Prüfungen und externe Maßnahmen freistellen | an Berufsschule und Prüfungen teilnehmen |
| Ausbildungsnachweis ermöglichen und durchsehen | Ausbildungsnachweis führen |
| nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen | die Betriebsordnung beachten, Werkzeuge und Einrichtungen pfleglich behandeln |
| angemessene Vergütung zahlen, Zeugnis ausstellen | über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schweigen |
Zur Vergütung gehört auch die Fortzahlung: für die Zeit der Freistellung und bei unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen. Für Jugendliche gelten zusätzlich die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ohne die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung, die nicht älter als 14 Monate sein darf, dürfen sie nicht beschäftigt werden. Die Berufsschulpflicht regeln die Länder.
Ende des Ausbildungsverhältnisses
| Fall | Zeitpunkt |
|---|---|
| Ablauf der Ausbildungsdauer | mit dem im Vertrag vereinbarten Ende |
| Bestandene Abschlussprüfung vor diesem Termin | mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss |
| Nicht bestandene Abschlussprüfung | auf Verlangen des Auszubildenden Verlängerung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr |
| Aufhebungsvertrag | zum vereinbarten Termin, einvernehmlich und schriftlich |
| Kündigung | siehe unten |
Wird der Auszubildende nach dem Ende weiterbeschäftigt, ohne dass etwas vereinbart wurde, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG).
Kündigung
| Zeitpunkt | Wer? | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Während der Probezeit | beide Seiten | jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen |
| Nach der Probezeit | beide Seiten | nur aus wichtigem Grund, fristlos; die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Grund bekannt wurde |
| Nach der Probezeit | der Auszubildende | mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen will |
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, nach der Probezeit außerdem unter Angabe der Gründe (§ 22 BBiG). Der Betriebsrat ist vorher anzuhören. Besonderen Schutz haben Schwangere, schwerbehinderte Auszubildende und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Löst eine Seite das Verhältnis nach der Probezeit schuldhaft vorzeitig, kann die andere Schadensersatz verlangen.
Ausführlich behandelt die Seite Probezeit in der Ausbildung Dauer, Gestaltung und Kündigung in den ersten Monaten.
3. Eintragung bei der zuständigen Stelle
Der Ausbildende beantragt unverzüglich nach dem Abschluss, den Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen. Die Kammer trägt ein, wenn
- der Vertrag dem BBiG und der Ausbildungsordnung entspricht,
- die persönliche und fachliche Eignung und die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen und
- bei Jugendlichen die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorgelegt wird.
Die Eintragung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Auch spätere Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts, etwa eine Verkürzung, meldest du der Kammer. Wer die Niederschrift nicht anfertigt, sie nicht aushändigt oder die Eintragung nicht beantragt, handelt ordnungswidrig.
4. Anmeldung zur Berufsschule
Der Betrieb meldet den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule an, sobald der Vertrag geschlossen ist. Welche Schule zuständig ist und wie lange die Berufsschulpflicht dauert, richtet sich nach dem Schulgesetz des Landes. Frag bei der Anmeldung gleich nach Einschulungstermin, Unterrichtsform und Ansprechpartner.
Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr
Eine Spedition stellt zum 1. August eine 17-Jährige als Auszubildende zur Berufskraftfahrerin ein. Der Fuhrparkleiter bereitet den Vertrag mit dem Muster der Industrie- und Handelskammer vor und arbeitet eine Liste ab:
- Daten beider Seiten und der Eltern eintragen
- Beruf, Beginn, Dauer von drei Jahren und Probezeit von vier Monaten festlegen
- sachliche und zeitliche Gliederung beifügen
- Ausbildungsstätte und externe Maßnahmen angeben: Fahrschule und Vertragswerkstatt
- tägliche Ausbildungszeit von acht Stunden, Vergütung nach Tarifvertrag und Urlaub nach Jugendarbeitsschutzgesetz und Tarifvertrag eintragen
- Unterschriften der Geschäftsführung, der Auszubildenden und beider Eltern einholen
- Bescheinigung über die Erstuntersuchung anfordern
- Eintragung bei der Kammer beantragen und die Auszubildende bei der Berufsschule anmelden
Einen Wunsch der Geschäftsführung streicht er: Die Auszubildende sollte die Kosten des Führerscheins zurückzahlen, falls sie nach der Prüfung nicht mindestens zwei Jahre bleibt. Die Fahrausbildung gehört zur Berufsausbildung, und eine solche Bindung ist unwirksam.
🏭 So sieht das in der Fertigung aus
Ein Werkzeugbauer will einem Auszubildenden im zweiten Jahr kündigen, weil seine Leistungen schwach sind. Die Ausbilderin erklärt der Geschäftsleitung: Nach der Probezeit geht das nur aus wichtigem Grund, und schwache Leistungen allein reichen dafür in aller Regel nicht. Stattdessen vereinbart sie Förderunterricht und spricht mit der Kammer über eine Verlängerung der Ausbildungsdauer.
Typische Prüfungsfragen mit Antworten
Welche Angaben muss die Vertragsniederschrift mindestens enthalten?
Unter anderem Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte und externe Maßnahmen, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und die Form des Ausbildungsnachweises (§ 11 BBiG).
Was gilt, wenn der Auszubildende minderjährig ist?
Der Vertrag braucht die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sie unterschreiben mit. Außerdem muss die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegen.
Welche Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sind nichtig?
Bindungen für die Zeit nach der Ausbildung, Zahlungen für die Ausbildung, Vertragsstrafen, der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen und pauschalierter Schadensersatz (§ 12 BBiG).
Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
Mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder schon vorher mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der bestandenen Abschlussprüfung. Besteht der Auszubildende nicht, verlängert es sich auf sein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Unter welchen Voraussetzungen kann nach der Probezeit gekündigt werden?
Von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund und fristlos, innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes. Der Auszubildende kann außerdem mit vier Wochen Frist kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen will. Die Kündigung muss schriftlich und mit Gründen erfolgen.
Warum muss der Vertrag bei der Kammer eingetragen werden?
Die zuständige Stelle prüft, ob der Vertrag dem Gesetz entspricht und Betrieb und Ausbilder geeignet sind. Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Übungsaufgabe
Ein Betrieb legt dir folgenden Entwurf vor: Probezeit sechs Monate; der Auszubildende zahlt 50 Euro monatlich für Arbeitskleidung und Fachbücher; nach bestandener Prüfung bleibt er zwei Jahre im Betrieb, sonst wird eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro fällig. Der Auszubildende ist 16 Jahre alt und hat den Entwurf bereits allein unterschrieben. Welche Punkte sind fehlerhaft?
Lösungsvorschlag
- Probezeit: Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Sechs Monate sind unzulässig.
- Zahlung für Fachbücher: Ausbildungsmittel stellt der Ausbildende kostenlos. Eine Zahlung für die Ausbildung ist nichtig.
- Bleibeverpflichtung: Eine Bindung für die Zeit nach der Ausbildung ist nichtig.
- Vertragsstrafe: ebenfalls nichtig.
- Unterschrift: Der 16-Jährige kann den Vertrag nicht allein wirksam schließen. Die Eltern müssen zustimmen und mit unterschreiben.
- Folge: Die unzulässigen Klauseln sind unwirksam, der Vertrag im Übrigen gilt. Die Kammer würde ihn so nicht eintragen. Du empfiehlst, das Vertragsmuster der Kammer zu verwenden.
Bedeutung für die praktische Prüfung
Für die Ausbildungssituation selbst brauchst du das Vertragsrecht nicht. Im Fachgespräch können aber Fragen kommen, die daran anknüpfen: Darf dein Auszubildender die gezeigte Tätigkeit ausführen? Was wäre, wenn er die Ausbildung abbrechen will? Halte die Regeln zu Probezeit, Kündigung und Ende der Ausbildung bereit.
Verwandte Themen
➡️ Handlungsfeld 2 – Ausbildung vorbereiten
➡️ Betrieblicher Ausbildungsplan (2.1)
➡️ Mitbestimmung in der Ausbildung (2.2)
➡️ Auswahlverfahren und Ausbildungsmarketing (2.4)
➡️ Ausbildungsbedarf und Rechtsgrundlagen (1.2)
➡️ Probezeit in der Ausbildung (3.2)
➡️ Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Wortlaut
Fazit
Der Vertrag wird vor Beginn der Ausbildung geschlossen, sein wesentlicher Inhalt in der Niederschrift festgehalten und bei der Kammer eingetragen. Klauseln zum Nachteil des Auszubildenden sind unwirksam. Nach der Probezeit lässt sich das Verhältnis nur noch aus wichtigem Grund oder durch den Auszubildenden mit vier Wochen Frist lösen. Wer das Muster der Kammer nutzt und die Liste der Mindestangaben abarbeitet, macht kaum Fehler.
