Ausbildung im Ausland: Auslandsaufenthalte planen (AEVO 2.6)

Ein Teil der Berufsausbildung darf im Ausland stattfinden. Für Auszubildende ist das eine Erfahrung, die sie fachlich und persönlich weiterbringt, für Betriebe ein Argument im Wettbewerb um Bewerber. Als Ausbilder sollst du einschätzen können, ob eine Ausbildung im Ausland für deinen Betrieb in Frage kommt und was dabei zu beachten ist. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 2.6.

Auf dieser Seite gehe ich die drei Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: die Vorteile für Auszubildende und Betrieb, die Rechtsgrundlagen und die Beratungs- und Fördermöglichkeiten.

📘 Auf einen Blick

MerkmalInformation
PrüfungAusbildereignungsprüfung nach AEVO
Handlungsfeld2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (25 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan)
Kompetenzbereich2.6 – Die Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
Schriftliche PrüfungGelegentlich: Höchstdauer, Vergütungspflicht, Rolle der zuständigen Stelle, Vorteile
Praktische PrüfungGering
Gilt fürAlle angehenden Ausbilder, unabhängig von Beruf und Branche

Warum lohnt sich eine Ausbildung im Ausland?

Viele Betriebe arbeiten mit Kunden, Lieferanten oder Kollegen aus anderen Ländern. Im Kraftverkehr gehört der grenzüberschreitende Verkehr für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft. Wer schon in der Ausbildung einige Wochen in einem anderen Land gearbeitet hat, geht mit fremden Sprachen, Abläufen und Gewohnheiten gelassener um.

Trotzdem nutzen bisher nur wenige Betriebe diese Möglichkeit, oft weil sie den Aufwand überschätzen. Rechtlich ist ein Auslandsaufenthalt einfacher, als viele denken, und für Organisation und Finanzierung gibt es Hilfe.

Was lernst du auf dieser Seite?

  • welche Vorteile ein Auslandsaufenthalt für Auszubildende und Betrieb hat
  • wie lange er dauern darf und was im Vertrag stehen muss
  • was für Vergütung, Berufsschule, Ausbildungsnachweis und Versicherung gilt
  • welche Rolle die zuständige Stelle spielt
  • wer berät und welche Förderprogramme es gibt
  • was der Europass dokumentiert

1. Vorteile für Auszubildende und Betrieb

Vorteile für AuszubildendeVorteile für den Betrieb
bessere Fremdsprachenkenntnisse, auch im FachwortschatzMitarbeiter, die mit ausländischen Kunden und Partnern sicher umgehen
interkulturelle Kompetenz: andere Arbeitsweisen kennenlernen und respektierenhöhere Attraktivität als Ausbildungsbetrieb
mehr Selbstständigkeit und Selbstvertrauenmotivierte Auszubildende, die sich dem Betrieb verbunden fühlen
neue fachliche Eindrücke: andere Technik, andere Abläufeneue Ideen und Kontakte zu Partnerbetrieben
bessere Chancen auf dem ArbeitsmarktVorbereitung auf internationale Aufgaben im Unternehmen

Der Rahmenplan spricht von interkultureller und internationaler Handlungskompetenz. Gemeint ist die Fähigkeit, auch in einem fremden Umfeld fachlich richtig und im Umgang angemessen zu handeln.

2. Rechtsgrundlagen für die Ausbildung im Ausland

Die zentrale Vorschrift ist § 2 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG): Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn das dem Ausbildungsziel dient. Die wichtigsten Regeln:

ThemaRegelung
Höchstdauerinsgesamt bis zu einem Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer, bei einer dreijährigen Ausbildung also bis zu neun Monate, auch verteilt auf mehrere Aufenthalte
Rechtliche EinordnungDer Auslandsaufenthalt ist Teil der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis läuft weiter und verlängert sich nicht.
VertragDer Aufenthalt wird als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag aufgenommen, auch nachträglich als Änderung.
VergütungDer Ausbildende zahlt die Ausbildungsvergütung weiter.
Zuständige StelleDie Kammer wird informiert. Sie überwacht und fördert die Durchführung. Bei längeren Abschnitten, nach heutigem Stand mehr als acht Wochen, ist ein mit ihr abgestimmter Plan erforderlich.
BerufsschuleFür die Zeit im Ausland beantragt der Auszubildende die Freistellung vom Unterricht. Die Regeln legt das Land fest. Den versäumten Stoff arbeitet er nach.
Ausbildungsnachweiswird auch im Ausland geführt
AnspruchEin Rechtsanspruch auf einen Auslandsaufenthalt besteht nicht. Betrieb und Auszubildender müssen sich einig sein, bei Minderjährigen auch die Eltern.

Versicherung

Kläre vor der Abreise den Versicherungsschutz. Innerhalb der Europäischen Union bleibt der Auszubildende bei einer Entsendung in der Regel in der deutschen Sozialversicherung. Dafür beantragt der Betrieb eine Bescheinigung bei der Krankenkasse. Die Berufsgenossenschaft sollte informiert werden. Sinnvoll sind eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport und eine Haftpflichtversicherung. Außerhalb der EU hängt vieles vom jeweiligen Land ab.

3. Beratung, Förderung und Europass

AngebotWas es leistet
Mobilitätsberatung der Kammernkostenlose Beratung für Betriebe und Auszubildende, Hilfe bei der Suche nach Partnerbetrieben und bei Förderanträgen
Erasmus+Programm der Europäischen Union; Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten für Lernaufenthalte in Europa
AusbildungWeltweitFörderprogramm des Bundes für Aufenthalte in Ländern, die Erasmus+ nicht abdeckt
Berufsschulen und Bildungsträgerorganisieren häufig Gruppenaufenthalte, an denen sich einzelne Betriebe beteiligen können
Europass MobilitätDokument, das Dauer, Inhalte und erworbene Fähigkeiten des Aufenthalts europaweit einheitlich bescheinigt

Der Europass gehört in die Bewerbungsmappe und macht die Auslandserfahrung für spätere Arbeitgeber nachvollziehbar.

In sieben Schritten zum Auslandsaufenthalt

  1. Ziel klären: Welche Inhalte des Ausbildungsplans sollen im Ausland vermittelt oder vertieft werden?
  2. Zeitpunkt wählen: am besten nach der Zwischenprüfung und nicht kurz vor der Abschlussprüfung.
  3. Partner finden: eigene Niederlassung, Kunde, Lieferant oder ein Betrieb, den die Mobilitätsberatung vermittelt.
  4. Förderung beantragen: rechtzeitig, die Fristen liegen oft Monate vor der Abreise.
  5. Formalien erledigen: Vertrag ergänzen, Kammer informieren, Berufsschule um Freistellung bitten, Versicherung klären.
  6. Vorbereiten: Sprache auffrischen, Lernziele und Ansprechpartner vereinbaren, über Land und Gepflogenheiten informieren.
  7. Auswerten: Nach der Rückkehr berichtet der Auszubildende im Betrieb, der Europass wird ausgestellt, und du prüfst, was sich für die nächsten Jahrgänge verbessern lässt.

Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr

Eine Spedition aus dem Münsterland fährt täglich in die Niederlande und arbeitet eng mit einem Partnerunternehmen bei Rotterdam zusammen. Eine Auszubildende zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung im zweiten Jahr fragt, ob sie dort einige Wochen arbeiten kann.

Der Ausbilder prüft den Ausbildungsplan: Seehafenspedition und Zollabwicklung stehen ohnehin an und lassen sich im eigenen Haus nur am Rand zeigen. Er vereinbart mit dem Partner vier Wochen im Frühjahr, außerhalb der Schulblöcke. Die Mobilitätsberaterin der Industrie- und Handelskammer hilft beim Antrag auf Förderung aus Erasmus+. Der Vertrag wird ergänzt, die Kammer informiert, die Krankenkasse stellt die Bescheinigung für die Sozialversicherung aus. Die Vergütung läuft weiter.

Nach der Rückkehr stellt die Auszubildende den anderen Auszubildenden vor, wie die Abfertigung im Hafen läuft, und erhält ihren Europass. Im nächsten Jahr bietet die Spedition den Aufenthalt allen kaufmännischen Auszubildenden an und wirbt damit auf der Berufsmesse.

🏭 So sieht das in der Fertigung aus

Ein Maschinenbauer mit einem Montagewerk in Tschechien schickt seine Mechatroniker im dritten Ausbildungsjahr für drei Wochen dorthin. Sie arbeiten in der Endmontage mit und lernen, wie die im Stammwerk gefertigten Baugruppen verbaut werden. Der Ausbilder hat vorher Lernziele mit dem dortigen Meister vereinbart und lässt sich den Ausbildungsnachweis nach der Rückkehr vorlegen.

Typische Prüfungsfragen mit Antworten

Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung dauern?

Insgesamt bis zu einem Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das bis zu neun Monate.

Auf welcher Rechtsgrundlage ist eine Ausbildung im Ausland möglich?

Nach § 2 Absatz 3 BBiG können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn das dem Ausbildungsziel dient. Der Aufenthalt gilt als Teil der Ausbildung.

Muss der Betrieb während des Auslandsaufenthalts die Vergütung zahlen?

Ja. Das Ausbildungsverhältnis besteht fort, der Ausbildende zahlt die Ausbildungsvergütung weiter.

Welche Aufgabe hat die zuständige Stelle?

Sie wird über den Aufenthalt informiert, überwacht und fördert die Durchführung und berät über ihre Mobilitätsberater. Bei längeren Abschnitten muss ein Plan mit ihr abgestimmt werden.

Welche Vorteile hat ein Auslandsaufenthalt?

Für Auszubildende: Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, Selbstständigkeit und bessere Berufschancen. Für den Betrieb: international einsetzbare Fachkräfte, motivierte Auszubildende und mehr Attraktivität als Ausbildungsbetrieb.

Was ist der Europass Mobilität?

Ein europaweit einheitliches Dokument, das Dauer, Inhalte und erworbene Fähigkeiten eines Lernaufenthalts im Ausland bescheinigt.

Übungsaufgabe

Ein Auszubildender zum Berufskraftfahrer im zweiten Jahr möchte sechs Wochen bei der österreichischen Niederlassung eures Unternehmens arbeiten. Die Geschäftsleitung ist skeptisch: „Der fehlt uns dann hier, verpasst die Berufsschule, und bezahlen sollen wir ihn auch noch?“ Nimm Stellung und beschreibe, was zu regeln ist.

Lösungsvorschlag

  • Zulässigkeit: Sechs Wochen liegen weit unter der Höchstdauer von einem Viertel der Ausbildungsdauer. Der Aufenthalt dient dem Ausbildungsziel, wenn dort Inhalte des Ausbildungsplans vermittelt werden.
  • Vergütung: Sie wird weitergezahlt, weil der Aufenthalt Teil der Ausbildung ist. Zuschüsse aus Erasmus+ können Reise und Unterkunft abdecken.
  • Berufsschule: Du legst den Aufenthalt möglichst zwischen die Schulblöcke. Sonst beantragt der Auszubildende die Freistellung und arbeitet den Stoff nach.
  • Formalien: Vertrag ergänzen, Kammer informieren, Versicherungsschutz klären.
  • Inhalte: Mit der Niederlassung Lernziele vereinbaren, zum Beispiel Touren im Alpentransit und die dortigen Vorschriften, und einen Ansprechpartner benennen.
  • Nutzen: Der Auszubildende lernt den grenzüberschreitenden Verkehr kennen, ist motiviert, und der Betrieb kann mit dem Angebot um Bewerber werben.

Bedeutung für die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung kommt dieses Thema so gut wie nicht vor. In der schriftlichen Prüfung reichen wenige sichere Fakten: Rechtsgrundlage, Höchstdauer von einem Viertel, Fortzahlung der Vergütung, Rolle der Kammer und zwei oder drei Vorteile.

Verwandte Themen

➡️ Handlungsfeld 2 – Ausbildung vorbereiten
➡️ Betrieblicher Ausbildungsplan (2.1)
➡️ Lernortkooperation zwischen Betrieb und Berufsschule (2.3)
➡️ Ausbildungsvertrag (2.5)
➡️ Interkulturelle Kompetenzen fördern (3.9)
➡️ Zusatzqualifikationen, Verkürzung und vorzeitige Zulassung (3.6)
➡️ Berufsbildung ohne Grenzen: Mobilitätsberatung der Kammern

Fazit

Eine Ausbildung im Ausland ist rechtlich unkompliziert: bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer, als Teil der Ausbildung, bei fortlaufender Vergütung. Der Aufenthalt wird im Vertrag festgehalten und der Kammer gemeldet. Mobilitätsberatung und Förderprogramme nehmen dem Betrieb einen großen Teil des Aufwands ab. Der Gewinn sind selbstständigere Auszubildende und ein Betrieb, der für Bewerber interessanter wird.