Lernschwierigkeiten erkennen und Auszubildende unterstützen (AEVO 3.5)

Nicht jeder Auszubildende kommt ohne Hilfe durch die Ausbildung. Schlechte Noten in der Berufsschule, Fehler bei der Arbeit oder nachlassendes Interesse sind Warnzeichen. Als Ausbilder sollst du Lernschwierigkeiten früh erkennen, die Ursachen klären und passende Hilfen einleiten. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 3.5.

Auf dieser Seite gehe ich die sechs Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: erkennen, Ursachen feststellen, beraten, Förderung veranlassen, Ausbildungszeit anpassen und Menschen mit Behinderung unterstützen.


📘 Auf einen Blick

MerkmalInformation
PrüfungAusbildereignungsprüfung nach AEVO
Handlungsfeld3 – Ausbildung durchführen (60 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan)
Kompetenzbereich3.5 – Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen
Schriftliche PrüfungHäufig als Fall: Ein Auszubildender lässt nach. Was sind mögliche Ursachen, was tust du?
Praktische PrüfungMittel: im Fachgespräch als Anschlussfrage („Was tun Sie, wenn der Auszubildende es nicht versteht?“)
Gilt fürAlle angehenden Ausbilder, unabhängig von Beruf und Branche

Warum ist das Thema wichtig?

Lernschwierigkeiten, die niemand bemerkt, enden oft in einer nicht bestandenen Prüfung oder im Abbruch der Ausbildung. Beides ist für den Auszubildenden ein Rückschlag und für den Betrieb teuer. Die meisten Schwierigkeiten lassen sich beheben, wenn früh genug jemand hinsieht und nachfragt.

Dazu kommt: Du bist gesetzlich verpflichtet, dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln. Wer einen schwächeren Auszubildenden einfach mitlaufen lässt, erfüllt diese Pflicht nicht.


Was lernst du auf dieser Seite?

Nach dem Lesen dieser Seite kannst du:

  • Anzeichen für Lernschwierigkeiten erkennen,
  • mögliche Ursachen systematisch eingrenzen,
  • ein Lernbedarfsgespräch führen und Hilfen vereinbaren,
  • externe Förderung veranlassen, vor allem die Assistierte Ausbildung,
  • Teilzeitausbildung und Verlängerung der Ausbildungsdauer einordnen,
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung nennen.

1. Lernschwierigkeiten erkennen

Lernschwierigkeiten zeigen sich selten mit einem Schlag. Meist gibt es über Wochen kleine Hinweise.

Wo?Anzeichen
Bei der ArbeitDieselben Fehler wiederholen sich, Erklärungen werden schnell wieder vergessen, Aufgaben dauern auffallend lange oder werden gemieden
Im VerhaltenUnkonzentriert, lustlos, zieht sich zurück oder überspielt Unsicherheit durch auffälliges Auftreten
In der BerufsschuleSchlechte oder fallende Noten, Fehlzeiten, Rückmeldungen der Lehrkräfte
Im AusbildungsnachweisLückenhaft, verspätet, nur abgeschrieben
In PrüfungenSchwaches Ergebnis in der Zwischenprüfung oder in Teil 1 der Abschlussprüfung

Typische Formen sind Konzentrationsschwierigkeiten, fehlende Motivation und Schwierigkeiten, vom einzelnen Beispiel auf die allgemeine Regel zu schließen. Manches ist auch schlicht altersbedingt und gibt sich mit der Zeit.


2. Ursachen feststellen

Das Anzeichen ist nicht die Ursache. Bevor du handelst, musst du wissen, woran es liegt. Die Ursachen lassen sich in drei Gruppen ordnen.

Ursache liegt …Beispiele
beim AuszubildendenLücken aus der Schule, Sprachschwierigkeiten, falsche Lerntechnik, Prüfungsangst, gesundheitliche Einschränkungen, Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche, falsche Berufswahl
im BetriebÜber- oder Unterforderung, zu wenig Erklärung, kein fester Ansprechpartner, ausbildungsfremde Tätigkeiten, schlechtes Betriebsklima, Konflikte mit Kollegen
im UmfeldProbleme in der Familie, Trennung, Schulden, Wohnsituation, Freundeskreis, Sucht, lange Wege

Prüfe zuerst die Ursachen im Betrieb, denn auf sie hast du direkten Einfluss. Die Wahrheit erfährst du nur im Gespräch. Vermutungen ersetzen es nicht.


3. Beraten und individuell helfen

Das wichtigste Werkzeug ist das Lernbedarfsgespräch. So läuft es ab:

  1. Vorbereiten: Beobachtungen, Noten und Ausbildungsnachweis sammeln, ungestörten Termin wählen.
  2. Einstieg: Anlass nennen, ohne Vorwurf. Positives zuerst.
  3. Sicht des Auszubildenden: Er beschreibt, wie er die Lage sieht und wo er die Gründe vermutet. Zuhören, nachfragen.
  4. Eigene Sicht: Konkrete Beobachtungen schildern.
  5. Lösungen: Gemeinsam Maßnahmen suchen. Der Auszubildende soll eigene Vorschläge machen.
  6. Vereinbarung: Maßnahmen, Termine und nächsten Gesprächstermin schriftlich festhalten.

Diese Hilfen kannst du im Betrieb selbst leisten:

  • Lernziele in kleinere, erreichbare Schritte zerlegen,
  • Inhalte anders erklären, mehr zeigen, mehr üben lassen,
  • zusätzliche Übungszeit einräumen,
  • Lern- und Arbeitstechniken vermitteln,
  • einen Lernpaten aus einem höheren Ausbildungsjahr zur Seite stellen,
  • Erfolge sichtbar machen, um das Selbstvertrauen zu stärken,
  • Kontakt zur Berufsschule aufnehmen und sich abstimmen.

Entscheidend ist, dass der Auszubildende selbst aktiv wird. Du machst Angebote, die Arbeit muss er leisten.


4. Ausbildungsbegleitende Förderung veranlassen

Reichen die Mittel im Betrieb nicht aus, gibt es Unterstützung von außen.

StelleUnterstützung
Agentur für ArbeitAssistierte Ausbildung (AsA) nach dem SGB III: Stütz- und Förderunterricht, Hilfe bei Sprache und Fachtheorie, sozialpädagogische Begleitung. Für Betrieb und Auszubildenden kostenlos.
JugendberufsagenturAgentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt arbeiten unter einem Dach zusammen und beraten junge Menschen bei beruflichen und persönlichen Problemen.
Zuständige Stelle (Kammer)Ausbildungsberater beraten Betrieb und Auszubildenden und vermitteln bei Schwierigkeiten.
BerufsschuleFörderunterricht, Beratungslehrer, Schulsozialarbeit.
BeratungsstellenHilfe bei Schulden, Sucht oder psychischen Belastungen.

Die Assistierte Ausbildung hat 2021 die früheren ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) abgelöst. In älteren Unterlagen findest du noch den alten Begriff. Den Antrag stellt der Auszubildende bei der Agentur für Arbeit, der Betrieb unterstützt ihn dabei.


5. Ausbildungszeit und Ausbildungsdauer anpassen

MöglichkeitInhaltRechtsgrundlage
TeilzeitberufsausbildungDie tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird um höchstens die Hälfte gekürzt. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache.§ 7a BBiG
Verlängerung auf AntragIn Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer auf Antrag des Auszubildenden verlängern, wenn das nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende wird vorher gehört.§ 8 Abs. 2 BBiG
Verlängerung nach nicht bestandener PrüfungAuf Verlangen des Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.§ 21 Abs. 3 BBiG
ElternzeitDie Elternzeit wird nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet. Die Ausbildung verlängert sich um diese Zeit.BEEG

Gründe für eine Verlängerung auf Antrag sind zum Beispiel längere Krankheit, erkennbare Leistungsschwächen oder Ausfallzeiten im Betrieb. Wichtig für die Prüfung: Den Antrag stellt der Auszubildende, nicht der Betrieb.


6. Menschen mit Behinderung unterstützen

Menschen mit Behinderung sollen nach dem Berufsbildungsgesetz in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Damit das gelingt, gibt es mehrere Hilfen.

HilfeInhalt
NachteilsausgleichIn Ausbildung und Prüfung werden die besonderen Verhältnisse berücksichtigt, zum Beispiel durch längere Prüfungszeit, zugelassene Hilfsmittel oder Hilfe durch Dritte wie Gebärdensprachdolmetscher (§ 65 BBiG).
Besondere AusbildungsregelungenKommt eine Ausbildung im anerkannten Beruf wegen Art und Schwere der Behinderung nicht in Betracht, erlässt die zuständige Stelle eigene Regelungen, die sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen (§ 66 BBiG).
Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenNach dem SGB IX: technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, Arbeitsassistenz.
Zuschüsse für den BetriebDie Agentur für Arbeit kann Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zahlen.
Beratung und BegleitungIntegrationsamt oder Inklusionsamt, Integrationsfachdienst, Reha-Beratung der Agentur für Arbeit, Schwerbehindertenvertretung im Betrieb.

Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr

Ein Berufskraftfahrer im zweiten Ausbildungsjahr fährt sicher und ist bei den Kollegen beliebt. In der Berufsschule steht er aber in zwei Lernfeldern auf Fünf, und beim Ausfüllen von Frachtpapieren macht er immer wieder dieselben Fehler. Die Zwischenprüfung fiel im schriftlichen Teil schwach aus.

Erkennen: Praktisch stark, schriftlich schwach, wiederkehrende Fehler bei Formularen.

Ursachen klären: Im Lernbedarfsgespräch stellt sich heraus, dass er Deutsch erst seit vier Jahren spricht. Im Alltag kommt er gut zurecht, Fachtexte und Prüfungsaufgaben versteht er aber nur langsam. Abends fehlt ihm ein ruhiger Platz zum Lernen.

Hilfen im Betrieb: Du gibst ihm eine Liste der wichtigsten Fachbegriffe mit Erklärung, lässt ihn Frachtpapiere an Übungsfällen ausfüllen und stellst ihm zweimal pro Woche eine Stunde im Schulungsraum zum Lernen zur Verfügung.

Förderung von außen: Ihr beantragt bei der Agentur für Arbeit die Assistierte Ausbildung. Er bekommt Stützunterricht in Fachtheorie und Fachsprache. Du sprichst mit der Klassenlehrerin ab, welche Themen zuerst drankommen.

Nachhalten: Nach sechs Wochen sprecht ihr über die Fortschritte. Sollte es bis zur Abschlussprüfung nicht reichen, kommt eine Verlängerung der Ausbildungsdauer in Betracht, die er selbst beantragen müsste.

🏭 So sieht das in der Fertigung aus

Ein angehender Maschinen- und Anlagenführer arbeitet an der Anlage sorgfältig, scheitert aber in der Berufsschule an Fachrechnen und technischen Zeichnungen. Das Vorgehen ist dasselbe: Gespräch, Ursachen klären, im Betrieb an echten Zeichnungen und Rechenbeispielen aus der eigenen Fertigung üben, zusätzlich Stützunterricht über die Assistierte Ausbildung und ein fester Termin, an dem ihr die Fortschritte besprecht.


Typische Prüfungsfragen mit Antworten

Woran erkennst du Lernschwierigkeiten?

An wiederkehrenden Fehlern, nachlassender Leistung, Unkonzentriertheit, Rückzug oder auffälligem Verhalten, schlechten Berufsschulnoten, Fehlzeiten und einem lückenhaften Ausbildungsnachweis.

Welche Ursachen können Lernschwierigkeiten haben?

Ursachen beim Auszubildenden (Vorbildung, Sprache, Gesundheit, Lerntechnik), im Betrieb (Über- oder Unterforderung, fehlende Betreuung, Konflikte) und im privaten Umfeld (Familie, Geld, Sucht).

Was ist die Assistierte Ausbildung?

Eine Förderung der Agentur für Arbeit nach dem SGB III. Sie bietet Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogische Begleitung während der Ausbildung und ist für Betrieb und Auszubildenden kostenlos.

Wer kann eine Verlängerung der Ausbildungsdauer beantragen?

Der Auszubildende. Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen verlängern, wenn das nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende wird vorher gehört.

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Menschen mit Behinderung erhalten in Ausbildung und Prüfung Erleichterungen, die ihre Einschränkung ausgleichen, etwa mehr Prüfungszeit oder Hilfsmittel. Die fachlichen Anforderungen bleiben dieselben.

Wie gehst du vor, wenn die Leistungen eines Auszubildenden nachlassen?

Beobachtungen sammeln, zeitnah ein Gespräch führen, Ursachen gemeinsam klären, Hilfen vereinbaren, bei Bedarf Berufsschule, Erziehungsberechtigte und externe Förderung einbeziehen, einen Folgetermin festlegen und die Entwicklung nachhalten.


Übungsaufgabe

Situation: Eine Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr war bisher gut. Seit drei Monaten kommt sie häufig zu spät, wirkt müde, macht Flüchtigkeitsfehler, und die Berufsschule meldet zwei Fünfen. Sie ist 19 Jahre alt.

Aufgabe: a) Nenne vier mögliche Ursachen. b) Beschreibe dein Vorgehen in fünf Schritten.

Lösungsvorschlag

a) Mögliche Ursachen: private Belastungen wie Trennung oder Pflege eines Angehörigen, ein Nebenjob am Abend, gesundheitliche Probleme, Überforderung durch neue Aufgaben, Konflikte im Team oder Zweifel an der Berufswahl.

b) Vorgehen

  1. Ich sammle meine Beobachtungen und die Rückmeldung der Berufsschule.
  2. Ich führe zeitnah ein Gespräch unter vier Augen, beschreibe die Veränderung ohne Vorwurf und frage nach ihrer Sicht.
  3. Wir klären gemeinsam die Ursachen und suchen Lösungen. Sie macht eigene Vorschläge.
  4. Wir vereinbaren konkrete Maßnahmen, zum Beispiel Übungszeit im Betrieb, Stützunterricht über die Assistierte Ausbildung oder den Kontakt zu einer Beratungsstelle.
  5. Wir legen einen Folgetermin in vier Wochen fest, und ich halte die Entwicklung schriftlich fest.

Weil sie volljährig ist, darfst du ihre Eltern nur mit ihrem Einverständnis einbeziehen.


Bedeutung für die praktische Prüfung

Im Fachgespräch wird gern eine Störung eingebaut: „Stellen Sie sich vor, Ihr Auszubildender hat es nach dem zweiten Erklären immer noch nicht verstanden. Was tun Sie?“ Eine gute Antwort hat drei Teile: Du prüfst zuerst deine eigene Erklärung und wählst einen anderen Zugang, du klärst im Gespräch, woran es liegt, und du nennst weitere Hilfen bis hin zur Assistierten Ausbildung.


Verwandte Themen

➡️ Handlungsfeld 3 – Ausbildung durchführen
➡️ Lernkultur, Motivation und Feedback (3.1)
➡️ Entwicklung fördern und Konflikte lösen (3.7)
➡️ Leistungen feststellen und bewerten (3.8)
➡️ Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Wortlaut


Fazit

Bei Lernschwierigkeiten gehst du immer in derselben Reihenfolge vor: erkennen, Ursachen klären, im Betrieb helfen, Förderung von außen holen, nachhalten. Das Gespräch mit dem Auszubildenden steht dabei am Anfang und am Ende.

Für die Prüfung solltest du die drei Ursachengruppen, den Ablauf des Lernbedarfsgesprächs, die Assistierte Ausbildung und die Regeln zu Teilzeit und Verlängerung sicher beherrschen.