Beförderungsleistungen und Tourenplanung

Beförderungsleistungen planen heißt, einen Transportauftrag so vorzubereiten, dass Fahrzeug, Fahrer, Strecke und Papiere zusammenpassen. Der Meister prüft vorher, ob der Auftrag gesetzlich, vertraglich und zeitlich machbar ist.

Der Rahmenplan nennt dazu transportvorbereitende Maßnahmen und die Tourenplanung mit Streckenwahl, Fahrzeitberechnung und EDV. In der Prüfung kommt häufig eine Fahrzeitrechnung mit Pausen und Ruhezeiten vor.


📘 Auf einen Blick

MerkmalInformation
PrüfungsteilHandlungsspezifische Qualifikation (HQ)
HandlungsbereichFuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
QualifikationsschwerpunktFuhrparkmanagement
ThemaBeförderungsleistungen planen, Touren erstellen (Rahmenplan 2.1)
Prüfungsrelevanz⭐⭐⭐ Mittel
DatengrundlageDIHK-Rahmenplan und Auswertung der HQ-Prüfungen 2013 bis 2026
Art der Prüfungbetriebliche Situation mit Planung, Fahrzeitrechnung und Fachfragen zu Vorgaben
Lernziel laut RahmenplanKriterien einer Beförderung berücksichtigen, Touren planen, Fahrzeiten berechnen
Empfohlene LernprioritätMittel
VertiefungLernmodul in der KVM-Akademie (nach Veröffentlichung verfügbar)

Warum ist die Planung von Beförderungsleistungen wichtig?

Eine Tour entscheidet über Pünktlichkeit, Kosten und Rechtssicherheit. Wer vorher die Vorgaben prüft, vermeidet Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, fehlende Genehmigungen und Vertragsstrafen.

Im Verkehrsbetrieb ist diese Planung der erste Schritt jeder Leistung. Alles, was später passiert, baut darauf auf: die Auswahl des Fahrzeugs, die Papiere, die Kosten und die Kundenzufriedenheit.

Einordnung innerhalb des Rahmenlehrplans

Handlungsspezifische Qualifikation
└── Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
└── 2 Fuhrparkmanagement
└── 2.1 Planen von Beförderungsleistungen
├── 2.1.1 Transportvorbereitende Maßnahmen
│ ├── 2.1.1.1 Kriterien der Beförderungsleistung
│ └── 2.1.1.2 Kriterien für spezifische Beförderungsleistungen
└── 2.1.2 Tourenplanung erstellen
├── 2.1.2.1 Auswahl der Strecke
├── 2.1.2.2 Berechnung der Fahrzeiten
└── 2.1.2.3 Einsatz von EDV

Diese Seite deckt den ganzen Abschnitt 2.1 ab. Die Lenk- und Ruhezeiten selbst stehen auf der Seite Arbeitszeit und Sozialvorschriften.

Prüfungsrelevanz

⭐⭐⭐ Mittlere Prüfungsrelevanz

Die Auswertung stützt sich auf die Verweise auf die Prüfungsverordnung in den Lösungshinweisen. Der Abschnitt 2.1 wurde in 3 der 23 Prüfungsteile mit Nummernangabe vermerkt. Dazu kommen Aufgaben, in denen die Planung nur den Rahmen bildet, etwa bei einer Fahrzeitrechnung.

Aufgaben zu diesem Thema verlangen zum Beispiel,

  • Kriterien zu nennen, die bei einer Beförderung zu beachten sind,
  • Besonderheiten einer Transportart zu erkennen, etwa Kennzeichnung oder Genehmigung,
  • eine Strecke zu wählen und Fahrzeit und Ankunftszeit zu berechnen,
  • den Nutzen von Telematik und digitaler Tourenplanung zu beschreiben.

Zur Prüfungsanalyse HQ

Was lernst du auf dieser Seite?

Nach dem Lesen dieser Seite kannst du:

  • die Kriterien einer Beförderungsleistung ordnen,
  • spezifische Anforderungen wie Gefahrgut oder Sondergenehmigung erkennen,
  • eine Strecke nach Kriterien auswählen,
  • Fahrzeiten mit Pausen berechnen,
  • den Einsatz von EDV in der Tourenplanung beurteilen.

Von der Anfrage zur Tour im Überblick

Kriterien einer Beförderungsleistung

Jeder Auftrag hat sechs Seiten, die du prüfst:

  • Transportgut oder Personen: Art, Menge, Gewicht, besondere Eigenschaften.
  • Fahrzeug: Bauart, Nutzlast, Ausstattung, Verfügbarkeit.
  • Personal: Qualifikation, Lenk- und Ruhezeiten, Einsatzzeiten.
  • Fahrwege und Fahrstrecke: Entfernung, Zustand, Beschränkungen.
  • Vertragliche Vorgaben: Lieferzeitpunkt, Allgemeine Geschäftsbedingungen wie ADSp oder VBGL, Haftungsregeln.
  • Gesetzliche Vorgaben: zum Beispiel HGB, Güterkraftverkehrsgesetz, Personenbeförderungsgesetz und BOKraft.

Fehlt eine Seite, stimmt die Planung nicht. Ein Fahrer ohne passende Zeit, ein Fahrzeug ohne passende Ausstattung oder ein Termin, der gegen die Ruhezeit verstößt, machen die Tour unbrauchbar.

Spezifische Beförderungsleistungen

Manche Aufträge verlangen zusätzliche Schritte.

AnforderungBeispiele
KennzeichnungspflichtGefahrgut, Abfall, Schülerverkehr
SondergenehmigungSchwertransport, Abfalltransport
Grenzüberschreitender VerkehrCarnet TIR, Genehmigung für Drittstaaten

Das Prinzip: Prüfe vorher, ob das Gut, das Fahrzeug oder die Strecke eine Genehmigung oder Kennzeichnung braucht. Eine Genehmigung, die beim Auftrag fehlt, lässt sich unterwegs nicht nachholen.

Tourenplanung

Die Tourenplanung legt fest, welches Fahrzeug welche Stationen in welcher Reihenfolge anfährt.

Auswahl der Strecke: Kürzeste Strecke und schnellste Strecke sind nicht immer gleich. Maut, Steigungen, Brücken, Durchfahrtsbeschränkungen und die Eignung für das Fahrzeug spielen mit.

Berechnung der Fahrzeiten: Die reine Fahrzeit ergibt sich aus Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit.

Fahrzeit = Strecke : Durchschnittsgeschwindigkeit

Dazu kommen Pausen, Ladezeiten und gegebenenfalls Ruhezeiten.

Beispiel (Werte angenommen): Ein Lkw soll 315 km fahren, die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei 70 km/h.

  • reine Fahrzeit: 315 km : 70 km/h = 4,5 Stunden
  • Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten fällig. Wer die Pause einplant, kommt mit 5 Stunden 15 Minuten Gesamtzeit an.
  • Startet der Fahrer um 6:00 Uhr, endet die Fahrt rechnerisch um 11:15 Uhr. Die Ladezeit kommt dazu.

Wichtig: Die Aufgabe gibt Strecke und Geschwindigkeit vor. Du rechnest die Zeit, setzt die Pause ein und prüfst, ob die Lenkzeit eingehalten wird.

Einsatz von EDV: Moderne Betriebe planen mit digitaler Fahrwegeplanung, Telematikdiensten und rechnergestützten Betriebsleitsystemen. Sie berechnen Routen, sehen den Standort der Fahrzeuge und melden Verspätungen. Das spart Zeit und Kraftstoff. Die Daten müssen aber gepflegt werden, sonst führt das System in die Irre.

Typische Fehler

  • Pausen vergessen: Die Fahrzeit wird ohne Pause gerechnet, die Ankunftszeit ist zu früh.
  • Nur die kürzeste Strecke betrachtet: Maut, Beschränkungen und Staus bleiben außen vor.
  • Genehmigung zu spät geprüft: Die Sondergenehmigung wird erst beantragt, wenn das Fahrzeug schon beladen ist.
  • Einheiten gemischt: Minuten und Stunden werden ohne Umrechnung addiert.
  • System ungeprüft übernommen: Die digitale Tour wird nicht auf Plausibilität geprüft.

Praxisbeispiel

Ein Spediteur erhält einen Auftrag über Maschinenteile mit festem Anlieferzeitpunkt am nächsten Morgen.

  • Kriterien: Der Meister prüft Gewicht, Fahrzeug, verfügbaren Fahrer und die vereinbarten Liefer- und Haftungsbedingungen.
  • Besonderheit: Ein Teil ist überbreit. Er klärt, ob eine Sondergenehmigung nötig ist.
  • Strecke: Er wählt eine Strecke ohne Engstellen und prüft die Fahrzeit mit Pause.
  • Freigabe: Er stimmt die Tour mit dem Fahrer ab und hält die Planung fest.

Typische Prüfungsfragen

In den IHK-Prüfungen können beispielsweise folgende Anforderungen auftreten:

  • Nennen Sie sechs Kriterien, die bei der Planung einer Beförderungsleistung zu berücksichtigen sind.
  • Beschreiben Sie, welche Besonderheiten bei einem grenzüberschreitenden Transport zu beachten sind.
  • Berechnen Sie Fahrzeit und Ankunftszeit unter Beachtung der Pausenregelung.
  • Erläutern Sie Vorteile eines rechnergestützten Betriebsleitsystems.
  • Nennen Sie Beispiele für Beförderungen mit Kennzeichnungspflicht.

Verwandte Themen

Beförderungsleistungen planen gehört zum Fuhrparkmanagement.

Fuhrparkmanagement

Weitere Themen dieses Qualifikationsschwerpunkts

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Rechtsgrundlage

Die Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsspezifischen Qualifikation stehen in der Prüfungsverordnung, für Geprüfte Meister für Kraftverkehr zum Beispiel in § 5 Absatz 4.

Prüfungsverordnung Geprüfter Meister für Kraftverkehr, § 5 (Gesetze im Internet)

Fazit

Eine gute Planung prüft Gut, Fahrzeug, Personal, Weg, Vertrag und Gesetz, klärt Besonderheiten früh und rechnet die Fahrzeit mit Pausen. EDV hilft dabei, ersetzt die Prüfung aber nicht.

Für die Prüfung solltest du die Kriterien aufzählen, Fahrzeiten mit Pausen rechnen und Sondergenehmigungen und Kennzeichnungen zuordnen können.