Das Arbeitszeugnis gehört zum Themengebiet Führungsmethoden und Führungstechniken im Prüfungsbereich Zusammenarbeit im Betrieb. Es ist das schriftliche Zeugnis, das ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten ausstellt, und fasst Tätigkeit, Leistung und Verhalten zusammen.
Für Industriemeister ist das Zeugnis eine Führungsaufgabe. Du kennst die Leistung deiner Mitarbeiter am besten und lieferst die Grundlage, auf der Personalabteilung oder Geschäftsleitung das Zeugnis formuliert. Wer die Regeln und die Zeugnissprache kennt, schreibt Beurteilungen, die einer Prüfung standhalten.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Prüfungsbereich | Basisqualifikation |
| Handlungsbereich | Zusammenarbeit im Betrieb |
| Themengebiet | Führungsmethoden und Führungstechniken |
| Thema | Arbeitszeugnis (Rahmenplan 4.5.4) |
| Prüfungsrelevanz | ⭐⭐⭐ Mittel |
| Typische Punkte | 8 bis 12 |
| Datengrundlage | DIHK-Rahmenplan und Auswertung von 37 Originalprüfungen der IHK |
| Art der Prüfung | direkte Wissensfragen: Zeugnisarten, Inhalte, Grundsätze nennen und erläutern |
| Lernziel laut Rahmenplan | Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis kennen und anwenden |
| Empfohlene Lernpriorität | Mittel |
| Vertiefung | Lernmodul in der KVM-Akademie (nach Veröffentlichung verfügbar) |
Warum ist das Arbeitszeugnis wichtig?
Das Zeugnis begleitet Beschäftigte ein Berufsleben lang. Bei jeder Bewerbung wird es gelesen, und kleine Unterschiede in der Formulierung können über eine Einladung zum Gespräch entscheiden.
Für den Betrieb hat das Zeugnis ebenfalls Gewicht:
- Ein falsches Zeugnis kann zu Streit und zu Klagen vor dem Arbeitsgericht führen.
- Eine Beurteilung, die nicht zu den tatsächlichen Leistungen passt, schadet der Glaubwürdigkeit des Vorgesetzten.
- Ein gutes, nachvollziehbares Zeugnis erleichtert die Trennung im Guten und stärkt das Ansehen des Betriebs.
Einordnung innerhalb des Rahmenlehrplans
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
└── Zusammenarbeit im Betrieb
└── 4.5 Anwenden von Führungsmethoden und -techniken
└── 4.5.4 Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis
├── Mitarbeiterbeurteilung
└── Arbeitszeugnis
Der Rahmenplan stellt Beurteilung und Zeugnis in einen Punkt. Das ist sinnvoll: Die Beurteilung im laufenden Arbeitsverhältnis ist die Grundlage, aus der später das Zeugnis entsteht. Die Beurteilungskriterien findest du auf der Seite zur Mitarbeiterbeurteilung.
Prüfungsrelevanz
⭐⭐⭐ Mittlere Prüfungsrelevanz
In der Prüfungsanalyse ZiB steht das Arbeitszeugnis mit drei Sternen. Typisch sind Aufgaben mit 8 bis 12 Punkten. Gefragt wird meist direkt nach Wissen und nicht anhand einer langen Situation.
In den ausgewerteten Prüfungen wurde zum Beispiel verlangt,
- die Zeugnisarten zu nennen und zu unterscheiden,
- Bestandteile oder Inhalte eines Zeugnisses zu beschreiben,
- Grundsätze für das Verfassen eines Zeugnisses zu erläutern,
- zu erklären, wann ein Zwischenzeugnis ausgestellt wird.
Was lernst du auf dieser Seite?
Nach dem Lesen dieser Seite kannst du:
- einfaches und qualifiziertes Zeugnis sowie Zwischenzeugnis unterscheiden,
- die Bestandteile eines Zeugnisses nennen,
- die Grundsätze der Zeugnisformulierung erläutern,
- die Zeugnissprache einordnen,
- die Rolle des Vorgesetzten beim Zeugnis beschreiben.
Anspruch und Zeugnisarten
Beschäftigte haben bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Die Grundlage ist § 109 der Gewerbeordnung. Das Zeugnis wird in Schriftform erteilt, ein elektronisches Zeugnis ist ausgeschlossen. Es gibt drei Arten:
| Zeugnisart | Inhalt | Wann |
|---|---|---|
| Einfaches Zeugnis | Angaben zur Person, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Art der Tätigkeit | auf Verlangen, wenn nur Tätigkeit und Dauer bestätigt werden sollen |
| Qualifiziertes Zeugnis | zusätzlich Beurteilung von Leistung und Verhalten | auf ausdrücklichen Wunsch des Beschäftigten |
| Zwischenzeugnis | wie das qualifizierte Zeugnis, aber im bestehenden Arbeitsverhältnis | bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel Versetzung, Wechsel des Vorgesetzten oder Bewerbung |
In der Praxis wird fast immer das qualifizierte Zeugnis gewünscht, weil nur dieses etwas über die Leistung aussagt. Ein Endzeugnis ersetzt das Zwischenzeugnis, und beide dürfen im Urteil nicht ohne Grund voneinander abweichen.
Bestandteile eines qualifizierten Zeugnisses
- Überschrift: „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“, bei Zwischenzeugnis entsprechend.
- Eingangssatz: Name, Geburtsdatum, Dauer der Beschäftigung, Position.
- Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben, Verantwortung, Befugnisse, besondere Projekte.
- Leistungsbeurteilung: Arbeitsbefähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, bei Führungskräften auch Führungsleistung.
- Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten.
- Schlussabsatz: Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens (auf Wunsch), Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft.
- Ort, Datum und Unterschrift eines Berechtigten, zum Beispiel der Geschäftsleitung oder Personalleitung.
Die Schlussformel mit Dank und guten Wünschen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie gehört aber zu einem guten Zeugnis, und ihr Fehlen fällt bei Bewerbungen auf.
Grundsätze der Zeugnisformulierung
Zwei Grundsätze stehen im Mittelpunkt, und sie widersprechen sich gelegentlich:
- Wahrheitspflicht: Das Zeugnis muss wahr, vollständig und klar sein. Wesentliche Tatsachen dürfen nicht verschwiegen werden.
- Wohlwollen: Das Zeugnis darf dem Beschäftigten das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Dazu kommen weitere Regeln:
- Das Zeugnis darf keine Merkmale enthalten, die eine andere als die erkennbare Aussage treffen sollen (kein „Geheimcode“).
- Das Zeugnis wird sachlich und ohne persönliche Wertungen formuliert.
- Einmalige Vorfälle und Krankheit gehören nur dann hinein, wenn sie für das gesamte Arbeitsverhältnis bestimmend waren.
- Mitgliedschaft im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft wird nicht erwähnt, außer der Beschäftigte wünscht es.
- Es wird zeitnah erstellt, auf Firmenpapier, ohne Rechtschreibfehler und ohne Knicke.
Zeugnissprache und Notenstufen
Weil das Wohlwollen die Wahrheit begrenzt, hat sich eine eigene Sprache entwickelt. Die Gesamtbeurteilung wird mit festen Formulierungen ausgedrückt, die wie Noten gelesen werden:
| Formulierung | Gelesen als |
|---|---|
| „stets zur vollsten Zufriedenheit“ | sehr gut |
| „stets zur vollen Zufriedenheit“ | gut |
| „zur vollen Zufriedenheit“ | befriedigend |
| „zur Zufriedenheit“ | ausreichend |
| „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ | mangelhaft |
Wichtig ist auch, was fehlt. Wenn das Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen nicht erwähnt wird, wird das meist als Hinweis auf Probleme gelesen. Ebenso fällt auf, wenn ein Zeugnis sehr knapp ist oder ohne Dank und gute Wünsche endet. Die Tabelle ist eine Lesehilfe, keine gesetzliche Vorgabe: Maßgeblich bleibt, was der Beschäftigte tatsächlich geleistet hat.
Die Rolle des Industriemeisters
Das Zeugnis schreibt in vielen Betrieben die Personalabteilung. Du als Vorgesetzter lieferst die Grundlagen:
- Du beobachtest und dokumentierst Leistung und Verhalten über das ganze Arbeitsverhältnis.
- Du führst regelmäßig Beurteilungsgespräche, damit die Beurteilung im Zeugnis niemanden überrascht.
- Du lieferst Aufgabenbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung an die Personalabteilung.
- Du achtest darauf, dass das Zeugnis zur tatsächlichen Leistung passt und nicht aus Konfliktscheu zu gut oder aus Verärgerung zu schlecht ausfällt.
Typische Fehler
- Das Zeugnis verschweigt wesentliche Tatsachen oder beschönigt, sodass es nicht mehr wahr ist.
- Die Beurteilung weicht stark vom letzten Zwischenzeugnis oder von den Beurteilungsgesprächen ab, ohne dass etwas vorgefallen ist.
- Das Zeugnis enthält unnötige negative Hinweise, zum Beispiel auf Krankheit oder Betriebsratstätigkeit.
- Es wird zu spät erstellt, obwohl der Beschäftigte es für Bewerbungen braucht.
Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter aus der Montage verlässt den Betrieb nach sechs Jahren und bittet um ein qualifiziertes Zeugnis. Er hat zuletzt als Vorarbeiter eine Gruppe von vier Kollegen angeleitet.
Der Industriemeister schreibt der Personalabteilung auf, welche Aufgaben der Mitarbeiter hatte, wie er arbeitet und wie er mit Kollegen und Kunden umgeht. Er stützt sich auf die Notizen aus den jährlichen Beurteilungsgesprächen. Die Personalabteilung formuliert daraus das Zeugnis: Tätigkeitsbeschreibung, Leistung und Verhalten, Schlussformel.
Der Mitarbeiter liest den Entwurf und bittet darum, einen Satz zu seiner Führungsleistung zu ergänzen. Das ist berechtigt, weil er diese Aufgabe tatsächlich hatte. Das Zeugnis wird unterschrieben und rechtzeitig ausgehändigt.
Typische Prüfungsfragen
In den IHK-Prüfungen können beispielsweise folgende Anforderungen auftreten:
- Nennen Sie die Zeugnisarten und erläutern Sie den Unterschied.
- Beschreiben Sie vier Bestandteile eines qualifizierten Zeugnisses.
- Erläutern Sie die Grundsätze der Zeugniserstellung.
- Erklären Sie, in welchen Fällen ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann.
- Erläutern Sie, warum Zeugnisse eine eigene Zeugnissprache verwenden.
- Beschreiben Sie, welche Aufgaben der Industriemeister bei der Erstellung eines Zeugnisses hat.
- Nennen Sie vier Angaben, die in einem Zeugnis nicht enthalten sein sollen.
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- Mitarbeiterbeurteilung
- Beurteilungsgespräch
- Arbeitskontrolle und Feedback
- Qualifizierungsmethoden und Lernformen
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Rechtsgrundlage
Die Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs Zusammenarbeit im Betrieb stehen in der Prüfungsverordnung, für Geprüfte Meister für Kraftverkehr zum Beispiel in § 4 Absatz 5.
Prüfungsverordnung Geprüfter Meister für Kraftverkehr, § 4 (Gesetze im Internet)
Fazit
Das Arbeitszeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein. Es gibt das einfache, das qualifizierte und das Zwischenzeugnis, und das qualifizierte Zeugnis enthält Leistung und Verhalten in einer festen Zeugnissprache.
Für die Prüfung solltest du die drei Zeugnisarten unterscheiden, die Bestandteile aufzählen und die beiden Grundsätze Wahrheit und Wohlwollen erklären können.
