AEVO-Prüfung: Ablauf, Inhalte und Bestehensregeln

Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden will, muss seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Der übliche Weg ist die AEVO-Prüfung vor der Kammer, im Alltag „Ausbilderschein“ genannt. Diese Seite zeigt dir, wie die Ausbildereignungsprüfung aufgebaut ist, was du bestehen musst und wie du dich Schritt für Schritt vorbereitest.

Von hier kommst du zu den Lernseiten für jeden Prüfungsteil und zu allen 26 Themen der vier Handlungsfelder.

📘 Auf einen Blick

MerkmalInformation
RechtsgrundlageAusbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009, § 4
Prüfende Stelledie zuständige Stelle, also zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Schriftlicher Teilfallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, drei Stunden
Praktischer TeilPräsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten
Bestandenwenn jeder Prüfungsteil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde
Wiederholungzweimal; ein bestandener Teil kann angerechnet werden
Lehrgangempfohlen, aber keine Pflicht; der Rahmenplan geht von 115 Unterrichtseinheiten aus

Wo stehst du gerade? Der schnelle Einstieg

Deine SituationHier geht es weiter
Du überlegst noch, ob du den Ausbilderschein machen sollstweiter unten: „Wer braucht die AEVO-Prüfung?“
Du bist im Lehrgang und suchst ein bestimmtes Themadie vier Handlungsfelder: 1 planen, 2 vorbereiten, 3 durchführen, 4 abschließen
Die schriftliche Prüfung steht anSchriftliche Prüfung: Aufbau, Aufgaben, Lernplan
Du musst dich zwischen den beiden Formen der praktischen Prüfung entscheidenPräsentation oder Durchführung?
Du schreibst dein KonzeptKonzept für die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung steht anPraktische Prüfung: Ablauf und Bewertung und Fachgespräch: typische Fragen
Du hast einen Teil nicht bestandenweiter unten: „Wiederholung“

Wer braucht die AEVO-Prüfung?

Nach dem Berufsbildungsgesetz darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehören die beruflichen und die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Den zweiten Teil weist du mit der Ausbildereignungsprüfung nach. Mehr dazu steht auf der Seite Persönliche und fachliche Eignung.

Die Prüfung ist außerdem Bestandteil vieler Fortbildungen. Wer zum Beispiel Industriemeister werden will, braucht den Nachweis ebenfalls. Formale Voraussetzungen für die Zulassung nennt die AEVO nicht: Du brauchst weder einen bestimmten Schulabschluss noch einen Lehrgang. Ausbilden darfst du später aber nur, wenn auch die berufliche Eignung vorliegt.

Die AEVO-Prüfung im Überblick: zwei Teile

Schriftlicher TeilPraktischer Teil
Formfallbezogene AufgabenPräsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, danach Fachgespräch
Dauerdrei Stundenhöchstens 30 Minuten, davon höchstens 15 Minuten Präsentation oder Durchführung
Inhaltalle vier Handlungsfeldereine berufstypische Ausbildungssituation, die du selbst auswählst
VorbereitungStoff der 26 Themen, ÜbungsaufgabenKonzept, Probedurchlauf, Fragen zum Fachgespräch
LernseiteSchriftliche PrüfungPraktische Prüfung

In der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft gilt eine Sonderregel: Dort besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer Ausbildungssituation mit Fachgespräch und soll höchstens 60 Minuten dauern.

Die vier Handlungsfelder

HandlungsfeldUmfang im RahmenplanThemen
1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen20 Unterrichtseinheiten7
2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken25 Unterrichtseinheiten6
3 – Ausbildung durchführen60 Unterrichtseinheiten9
4 – Ausbildung abschließen10 Unterrichtseinheiten4

Handlungsfeld 3 hat das größte Gewicht. Es liefert die meisten Inhalte für die schriftliche Prüfung und fast alles, was du in der praktischen Prüfung zeigst.

Bestehen, Noten und Zeugnis

  • Die Prüfung ist bestanden, wenn du in jedem der beiden Teile mindestens „ausreichend“ erreichst. Ein schwacher Teil lässt sich nicht durch einen guten ausgleichen.
  • Die Kammern bewerten nach einem 100-Punkte-Schlüssel. „Ausreichend“ beginnt dort bei 50 Punkten.
  • Über die bestandene Prüfung erhältst du ein Zeugnis der Kammer. Es gilt unbefristet und bundesweit.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Prüfung kannst du innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholen. Hast du einen der beiden Teile bestanden, kann er angerechnet werden. Du wiederholst dann nur den anderen. Die Fristen und das Verfahren für die Anmeldung zur Wiederholung legt deine Kammer fest.

Wer durchgefallen ist, sollte zuerst die Ursache klären. In der schriftlichen Prüfung sind es meist Lücken in den Rechtsthemen oder Zeitnot. In der praktischen Prüfung scheitern die meisten nicht an der Präsentation, sondern im Fachgespräch, wenn sie ihr Vorgehen nicht begründen können.

Befreiung und andere Nachweise

FallRegelung
Meisterprüfung oder andere Fortbildungsprüfung, in der die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen wurdegilt als Nachweis; eine eigene Prüfung ist nicht nötig
Prüfung nach einer früheren Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnunggilt weiter
andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung mit vergleichbarem InhaltDie Kammer kann auf Antrag ganz oder teilweise befreien.
Eignung auf andere Weise glaubhaft gemachtDie Kammer kann im Einzelfall auf Antrag vom Nachweis befreien und Auflagen erteilen.
als Ausbilder tätig vor dem 1. August 2009in der Regel vom Nachweis befreit, wenn die Tätigkeit nicht zu Beanstandungen geführt hat

In sechs Schritten zum Ausbilderschein

  1. Kammer klären: Zuständig ist die Kammer deines Bezirks. Dort erfährst du Termine, Gebühren und Fristen.
  2. Vorbereitung wählen: Lehrgang in Präsenz, online oder im Selbststudium. Die Lernseiten hier decken alle 26 Themen des Rahmenplans ab.
  3. Anmelden: rechtzeitig zum gewünschten Termin. Die Gebühr legt jede Kammer selbst fest.
  4. Schriftliche Prüfung ablegen.
  5. Konzept erstellen und einreichen: Thema wählen, Form festlegen, Abgabefrist der Kammer beachten.
  6. Praktische Prüfung ablegen: Präsentation oder Durchführung, danach Fachgespräch. Das Ergebnis erfährst du meist noch am selben Tag.

Häufige Fragen zur AEVO-Prüfung

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Der Rahmenplan empfiehlt 115 Unterrichtseinheiten. Vollzeitlehrgänge dauern etwa zwei Wochen, berufsbegleitende mehrere Wochen bis Monate. Plane zusätzlich Zeit für Übungsaufgaben und für dein Konzept ein.

Ist ein Lehrgang Pflicht?

Nein. Die AEVO verlangt nur die Prüfung. Ein Lehrgang hilft aber, vor allem bei der Vorbereitung auf den praktischen Teil.

Welcher Teil kommt zuerst?

Üblich ist erst der schriftliche, dann der praktische Teil. Die Reihenfolge und die Termine legt die Kammer fest.

Muss das Thema der praktischen Prüfung aus meinem Beruf kommen?

Die AEVO verlangt eine berufstypische Ausbildungssituation. Du wählst sie selbst aus. Nimm ein Thema aus einem Ausbildungsberuf, in dem du dich sicher fühlst.

Verfällt der Ausbilderschein?

Nein. Das Zeugnis gilt unbefristet.

Darf ich mit dem Ausbilderschein sofort ausbilden?

Nur wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen: persönliche Eignung, berufliche Eignung und ein geeigneter Betrieb. Der Betrieb benennt dich der Kammer als Ausbilder.

Weitere Themen zur AEVO

➡️ AEVO-Vorbereitung im Überblick
➡️ Schriftliche Prüfung
➡️ Praktische Prüfung
➡️ Präsentation oder Durchführung
➡️ Konzept für die praktische Prüfung
➡️ Fachgespräch
➡️ Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Wortlaut

Fazit

Die AEVO-Prüfung besteht aus drei Stunden schriftlicher Prüfung und höchstens 30 Minuten praktischer Prüfung. Beide Teile musst du für sich bestehen. Wer den Stoff der vier Handlungsfelder verstanden hat, ein sauberes Konzept mitbringt und sein Vorgehen begründen kann, hat gute Karten. Bei Nichtbestehen bleiben zwei Wiederholungen, und ein bestandener Teil bleibt erhalten.