Am Ende der Ausbildung steht die Abschluss- oder Gesellenprüfung. Ob dein Auszubildender sie besteht, entscheidet sich nicht in den letzten zwei Wochen, sondern in den Monaten davor. Eine planvolle Prüfungsvorbereitung gehört deshalb zu deinen Aufgaben als Ausbilder. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 4 „Ausbildung abschließen“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 4.1.
Auf dieser Seite gehe ich die sechs Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: Prüfungsanforderungen und Prüfungsinstrumente, Bedeutung und Ablauf der Abschlussprüfung, der Prüfungsausschuss, Unterstützung bei der Vorbereitung, Prüfungsmittel und das Vorgehen, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Prüfung | Ausbildereignungsprüfung nach AEVO |
| Handlungsfeld | 4 – Ausbildung abschließen (10 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan) |
| Kompetenzbereich | 4.1 – Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen |
| Schriftliche Prüfung | Häufig: Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, gestreckte Abschlussprüfung, Maßnahmen der Vorbereitung, Folgen des Nichtbestehens |
| Praktische Prüfung | Mittel: Im Fachgespräch wird gefragt, wie du den Lernerfolg sicherst und auf die Prüfung hinarbeitest |
| Gilt für | Alle angehenden Ausbilder, unabhängig von Beruf und Branche |
Warum ist die Prüfungsvorbereitung Aufgabe des Betriebs?
Der Ausbildende schuldet nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Ausbildung, mit der das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Das Ausbildungsziel wird in der Prüfung festgestellt. Fällt ein Auszubildender durch, weil der Betrieb ihm Inhalte nicht vermittelt hat, kann das sogar Schadensersatzansprüche auslösen.
Dazu kommt das eigene Interesse: Wer besteht, kann als Fachkraft übernommen werden. Wer durchfällt, bleibt bis zu einem Jahr länger Auszubildender.
Was lernst du auf dieser Seite?
- wie du aus der Ausbildungsordnung abliest, was und wie geprüft wird
- welche Prüfungsinstrumente es gibt
- wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und gestreckte Abschlussprüfung zusammenhängen
- wie ein Prüfungsausschuss besetzt ist
- wie du die Vorbereitung organisierst und bei Prüfungsangst hilfst
- was nach einer nicht bestandenen Prüfung geschieht
1. Prüfungsanforderungen und Prüfungsinstrumente
Was geprüft wird, steht in der Ausbildungsordnung: die Prüfungsbereiche, ihre Dauer, ihre Gewichtung und die Regeln für das Bestehen. Lies diesen Teil früh und richte die Ausbildung danach aus. Wichtig ist auch die Form. Die Ausbildungsordnungen nennen unterschiedliche Prüfungsinstrumente:
| Prüfungsinstrument | Was der Prüfling tut |
|---|---|
| Schriftliche Aufgaben | bearbeitet fallbezogene oder gebundene Aufgaben |
| Arbeitsaufgabe, Arbeitsprobe | führt eine berufstypische Arbeit unter Aufsicht aus |
| Prüfungsstück | fertigt ein Werkstück an, das bewertet wird |
| Betrieblicher Auftrag | bearbeitet einen echten Auftrag im Betrieb, dokumentiert ihn und erläutert ihn im Fachgespräch |
| Fachgespräch | erklärt und begründet sein Vorgehen gegenüber dem Prüfungsausschuss |
| Gesprächssimulation | führt ein Kunden- oder Beratungsgespräch mit einem Prüfer in der Rolle des Gegenübers |
| Präsentation | stellt ein Ergebnis oder einen Sachverhalt vor |
| Simulation in virtueller Umgebung | löst Aufgaben an einem Simulator oder in einer Software |
Für die Ausbildung folgt daraus: Was in der Prüfung verlangt wird, muss der Auszubildende vorher mehrfach getan haben. Wer im Fachgespräch sein Vorgehen begründen soll, muss das im Betrieb regelmäßig üben.
2. Bedeutung und Ablauf der Abschlussprüfung
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat (§ 38 BBiG). Im Handwerk heißt sie Gesellenprüfung. Es gibt zwei Modelle:
| Modell | Ablauf | Wertung |
|---|---|---|
| Zwischenprüfung und Abschlussprüfung | Zwischenprüfung etwa zur Mitte der Ausbildung, Abschlussprüfung am Ende | Die Zwischenprüfung zeigt nur den Leistungsstand. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung, das Ergebnis zählt nicht. |
| Gestreckte Abschlussprüfung | Teil 1 etwa zur Mitte, Teil 2 am Ende; keine Zwischenprüfung | Teil 1 fließt mit dem in der Ausbildungsordnung genannten Anteil in das Gesamtergebnis ein. |
Rechtsgrundlagen sind das BBiG, die Ausbildungsordnung und die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet bei Bestehen das Ausbildungsverhältnis. Der Prüfling erhält ein Zeugnis der Kammer. Dazu kommen das Zeugnis der Berufsschule und das betriebliche Zeugnis, siehe Ausbildungszeugnis.
3. Der Prüfungsausschuss
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Errichtung | durch die zuständige Stelle |
| Größe | mindestens drei Mitglieder |
| Zusammensetzung | Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule; mindestens zwei Drittel müssen Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein |
| Anforderung | sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet |
| Berufung | für eine einheitliche Periode von höchstens fünf Jahren |
| Tätigkeit | ehrenamtlich |
| Aufgaben | Prüfungen abnehmen, Leistungen bewerten, über Bestehen oder Nichtbestehen beschließen |
Wer selbst im Prüfungsausschuss mitarbeitet, kennt die Anforderungen aus erster Hand. Das ist eine der besten Fortbildungen für Ausbilder. Eigene Auszubildende prüfst du dabei in der Regel nicht.
4. Prüfungsvorbereitung unterstützen und Prüfungsversagen vermeiden
- Früh beginnen: Die intensive Phase startet etwa ein halbes Jahr vor dem Termin.
- Lücken feststellen: Vergleiche den Ausbildungsnachweis mit dem Ausbildungsrahmenplan und den Prüfungsanforderungen. Was fehlt, wird nachgeholt.
- Lernplan aufstellen: Gemeinsam mit dem Auszubildenden, mit Themen, Wochenzielen und festen Lernzeiten.
- An Prüfungsaufgaben üben: alte Aufgaben auf Papier und am Bildschirm, unter Zeitvorgabe.
- Prüfung simulieren: praktische Aufgabe und Fachgespräch einmal vollständig durchspielen, mit Rückmeldung.
- Lerngruppen und Kurse nutzen: Runden der Auszubildenden, Seminare der Kammer oder von Bildungsträgern, Angebote der Berufsschule.
- Zeit einteilen üben: erst alle Aufgaben überfliegen, mit den sicheren beginnen, Zeit je Aufgabe festlegen.
Umgang mit Prüfungsangst
Etwas Anspannung ist normal und hilft sogar. Prüfungsangst wird zum Problem, wenn der Auszubildende blockiert. Anzeichen sind Schlafprobleme, Gereiztheit, Ausweichen oder der Satz „Ich kann das sowieso nicht“. Das hilft:
- Sicherheit durch gute Vorbereitung: Wer geübt hat, hat weniger Grund zur Angst.
- Den Ablauf erklären: Wo, wann, wer sitzt im Prüfungsausschuss, was passiert der Reihe nach?
- Die Situation proben: Eine Generalprobe nimmt dem Unbekannten den Schrecken.
- Erfolge sichtbar machen: Zeig, was der Auszubildende schon kann.
- Druck herausnehmen: keine Drohungen, keine Vergleiche mit anderen.
- Bei starker Angst Hilfe von außen einbeziehen, zum Beispiel die Beratung der Berufsschule.
5. Prüfungsmittel bereitstellen
Ausbildungsmittel, die für das Ablegen der Prüfungen nötig sind, stellt der Ausbildende kostenlos. Dazu gehören Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, bei manchen Berufen auch Maschinen oder Fahrzeuge für die praktische Prüfung. Auch die Prüfungsgebühr trägt der Betrieb. Kümmere dich rechtzeitig darum, dass am Prüfungstag alles vollständig und in einwandfreiem Zustand ist.
6. Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde
- Verlängerung: Auf Verlangen des Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Der Betrieb kann das nicht ablehnen.
- Wiederholung: Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
- Anrechnung: Bestandene Prüfungsteile müssen unter den Bedingungen der Prüfungsordnung nicht wiederholt werden.
- Vergütung: Sie wird in der Verlängerung weitergezahlt.
Deine Aufgabe ist es, die Wiederholung zu gestalten: ein ruhiges Gespräch über die Ursachen, die Auswertung der Prüfungsergebnisse, ein individueller Ausbildungsplan für die Zeit bis zum neuen Termin und, wenn nötig, zusätzliche Hilfen wie Förderunterricht.
Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr
Zwei Auszubildende einer Spedition stehen ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer. Der Fuhrparkleiter nimmt sich die Prüfungsanforderungen aus der Ausbildungsordnung vor und vergleicht sie mit den Ausbildungsnachweisen. Bei einem der beiden fehlt Praxis im Umgang mit Frachtpapieren, weil er fast nur im Nahverkehr gefahren ist.
Er plant für ihn vier Wochen in der Disposition und im Fernverkehr ein. Für beide stellt er einen Lernplan auf, besorgt alte Prüfungsaufgaben und meldet sie zu einem Vorbereitungskurs an. Vier Wochen vor dem Termin spielt er die praktische Prüfung durch: Fahrzeugkontrolle, Fahraufgabe, anschließend ein Gespräch, in dem die Auszubildenden ihr Vorgehen begründen. Ein Kollege aus einem anderen Betrieb übernimmt dabei die Rolle des Prüfers.
Für den Prüfungstag stellt die Spedition das Fahrzeug, das vorher in der Werkstatt durchgesehen wird.
🏭 So sieht das in der Fertigung aus
Eine Ausbilderin im Maschinenbau weiß, dass ihre Industriemechaniker in Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen betrieblichen Auftrag bearbeiten und im Fachgespräch erläutern. Deshalb lässt sie die Auszubildenden schon im dritten Jahr kleinere Aufträge selbst planen, dokumentieren und vor der Gruppe vorstellen. Am Prüfungstag ist die Situation für sie nichts Neues.
Typische Prüfungsfragen mit Antworten
Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?
Aus mindestens drei Mitgliedern: Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens einer Lehrkraft einer berufsbildenden Schule. Mindestens zwei Drittel müssen Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein.
Was ist eine gestreckte Abschlussprüfung?
Eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen. Teil 1 findet etwa zur Mitte der Ausbildung statt und zählt mit einem festen Anteil zum Gesamtergebnis. Eine Zwischenprüfung gibt es dann nicht.
Welche Bedeutung hat die Zwischenprüfung?
Sie stellt den Ausbildungsstand fest. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, das Ergebnis fließt aber nicht in die Abschlussnote ein. Für den Ausbilder ist sie ein Hinweis auf Lücken.
Wie unterstützt du Auszubildende bei der Prüfungsvorbereitung?
Durch einen Abgleich von Ausbildungsstand und Prüfungsanforderungen, einen Lernplan, Üben an Prüfungsaufgaben unter Zeitvorgabe, Prüfungssimulationen, Lerngruppen und Vorbereitungskurse sowie Hilfe beim Umgang mit Prüfungsangst.
Wer stellt die Prüfungsmittel und zahlt die Prüfungsgebühr?
Der Ausbildende. Er stellt die für die Prüfung nötigen Ausbildungsmittel kostenlos und trägt die Gebühr.
Was geschieht, wenn ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht?
Auf sein Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Übungsaufgabe
Eine Auszubildende zur Fachkraft für Lagerlogistik hat die Zwischenprüfung mit „ausreichend“ abgelegt. In sechs Monaten steht die Abschlussprüfung an. Sie sagt dir: „Ich schaffe das nie, vor Prüfungen bekomme ich keinen klaren Gedanken.“ Beschreibe, wie du vorgehst.
Lösungsvorschlag
- Gespräch: Du nimmst die Sorge ernst und fragst nach, was genau ihr Angst macht.
- Stand feststellen: Du wertest die Zwischenprüfung aus und vergleichst Ausbildungsnachweis und Prüfungsanforderungen.
- Lernplan: Ihr legt gemeinsam Themen, Wochenziele und feste Lernzeiten fest. Kleine Etappen machen Fortschritte sichtbar.
- Üben: alte Prüfungsaufgaben unter Zeitvorgabe, zuerst mit Hilfe, dann allein.
- Generalprobe: Du spielst die praktische Prüfung und das Fachgespräch mit ihr durch.
- Unterstützung: Vorbereitungskurs, Lerngruppe, Absprache mit der Berufsschule, bei Bedarf Förderunterricht.
- Ablauf erklären: Du beschreibst den Prüfungstag Schritt für Schritt und gibst Tipps zur Zeiteinteilung.
Bedeutung für die praktische Prüfung
In deiner Ausbildungssituation zeigst du, wie du einen Inhalt vermittelst und den Lernerfolg kontrollierst. Im Fachgespräch folgt oft die Anschlussfrage, wie du sicherstellst, dass der Auszubildende diesen Inhalt auch in der Abschlussprüfung beherrscht. Dann nennst du Üben, Wiederholen, den Abgleich mit den Prüfungsanforderungen und die Prüfungssimulation.
Verwandte Themen
➡️ Handlungsfeld 4 – Ausbildung abschließen
➡️ Zulassung und Anmeldung zur Abschlussprüfung (4.2)
➡️ Ausbildungszeugnis (4.3)
➡️ Übernahme nach der Ausbildung und Weiterbildung (4.4)
➡️ Leistungen feststellen und bewerten (3.8)
➡️ Lernschwierigkeiten erkennen und Auszubildende unterstützen (3.5)
➡️ Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Wortlaut
Fazit
Gute Prüfungsvorbereitung beginnt mit einem Blick in die Ausbildungsordnung: Was wird geprüft, und in welcher Form? Danach vergleichst du den Ausbildungsstand mit den Anforderungen, schließt Lücken, lässt an echten Aufgaben üben und probst die Prüfung. Besteht der Auszubildende trotzdem nicht, hat er Anspruch auf Verlängerung, und du planst die Zeit bis zur Wiederholung gezielt.
