In Betrieben mit Betriebsrat entscheidet der Arbeitgeber in Ausbildungsfragen nicht allein. Die Mitbestimmung reicht von der Auswahl der Bewerber über den Ausbildungsplan bis zur Kündigung. Wer die Interessenvertretung übergeht, riskiert, dass eine Einstellung oder Kündigung unwirksam ist. Das Thema gehört zum Handlungsfeld 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“ der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und steht im Rahmenplan unter der Nummer 2.2.
Auf dieser Seite gehe ich die vier Punkte dieses Kompetenzbereichs durch: die Interessenvertretungen im Betrieb, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Pflicht zur Information und die Rechte bei Auswahl, Einstellung, Durchführung und Beendigung der Ausbildung.
📘 Auf einen Blick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Prüfung | Ausbildereignungsprüfung nach AEVO |
| Handlungsfeld | 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (25 von 115 Unterrichtseinheiten im Rahmenplan) |
| Kompetenzbereich | 2.2 – Die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen |
| Schriftliche Prüfung | Häufig: Rechte des Betriebsrats bei Einstellung und Kündigung, Aufgaben und Schutz der Jugend- und Auszubildendenvertretung |
| Praktische Prüfung | Gering: als Rechtsfrage im Fachgespräch möglich |
| Gilt für | Alle angehenden Ausbilder, unabhängig von Beruf und Branche |
Warum ist Mitbestimmung für dich als Ausbilder wichtig?
Du bist in vielen Betrieben derjenige, der Auswahlverfahren vorbereitet, Ausbildungspläne schreibt und Beurteilungsbögen entwirft. Genau diese Dinge unterliegen der Beteiligung des Betriebsrats. Wenn du ihn früh einbindest, laufen die Verfahren glatt. Wenn nicht, kann er Maßnahmen stoppen.
Dazu kommt: Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sind keine Gegner. Sie erfahren oft früher als du, wo es bei den Auszubildenden hakt.
Was lernst du auf dieser Seite?
- welche Interessenvertretungen es im Betrieb gibt
- welche Stufen der Beteiligung das Gesetz kennt
- wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt wird, was sie tut und wie sie geschützt ist
- worüber du die Interessenvertretung informieren musst
- welche Rechte der Betriebsrat bei Auswahl, Einstellung, Durchführung und Kündigung hat
1. Interessenvertretungen im Betrieb
| Vertretung | Rechtsgrundlage | Vertritt |
|---|---|---|
| Betriebsrat | Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) | alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden; wählbar in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern |
| Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) | BetrVG | Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Auszubildende |
| Personalrat | Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder | Beschäftigte im öffentlichen Dienst |
| Schwerbehindertenvertretung | Sozialgesetzbuch IX | schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte |
| Gleichstellungsbeauftragte | Gleichstellungsgesetze, vor allem im öffentlichen Dienst | Gleichstellung der Geschlechter |
Das Gesetz kennt unterschiedlich starke Rechte. In der Prüfung solltest du die Stufen unterscheiden:
| Stufe | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Information | Der Arbeitgeber unterrichtet rechtzeitig und umfassend. | Personalplanung, geplante Zahl der Ausbildungsplätze |
| Anhörung | Die Vertretung kann Stellung nehmen, bevor entschieden wird. | Kündigung |
| Beratung | Arbeitgeber und Vertretung erörtern die Sache gemeinsam. | Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung |
| Mitbestimmung | Ohne Zustimmung geht es nicht. | Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen, Einstellung, Auswahlrichtlinien |
Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten zu unterrichten und anzuhören, die schwerbehinderte Menschen berühren. Das gilt schon, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch um einen Ausbildungsplatz bewirbt.
2. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Voraussetzung | Betrieb mit Betriebsrat und in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder sich in der Berufsausbildung befinden |
| Wahlberechtigt | diese Arbeitnehmer |
| Wählbar | Arbeitnehmer unter 25 Jahren und alle Auszubildenden; Mitglieder des Betriebsrats sind nicht wählbar |
| Amtszeit | zwei Jahre |
Die Aufgaben der JAV stehen in § 70 BetrVG:
- Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen, die Jugendlichen und Auszubildenden dienen, besonders zur Berufsbildung und zur Übernahme nach der Ausbildung
- darüber wachen, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden
- Anregungen entgegennehmen und beim Betriebsrat auf ihre Erledigung hinwirken
- die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender fördern
Die JAV hat kein eigenes Verhandlungsmandat gegenüber dem Arbeitgeber. Sie wirkt über den Betriebsrat:
- Sie kann zu allen Sitzungen des Betriebsrats einen Vertreter entsenden.
- Geht es um Angelegenheiten, die besonders Jugendliche und Auszubildende betreffen, darf die gesamte JAV teilnehmen.
- Sie hat Stimmrecht, wenn ein Beschluss überwiegend Jugendliche und Auszubildende betrifft.
- Sie kann verlangen, dass ein Beschluss für eine Woche ausgesetzt wird, wenn sie wichtige Interessen ihrer Gruppe erheblich beeinträchtigt sieht.
Besonderer Schutz der JAV-Mitglieder
Mitglieder der JAV sollen ihr Amt ohne Angst um ihre Zukunft ausüben können. Deshalb gilt:
- Übernahme: Verlangt ein JAV-Mitglied in den letzten drei Monaten vor dem Ende der Ausbildung schriftlich die Weiterbeschäftigung, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 78a BetrVG). Will der Arbeitgeber nicht übernehmen, muss er das drei Monate vor dem Ende schriftlich mitteilen und kann sich nur über das Arbeitsgericht von der Pflicht befreien lassen.
- Kündigung: Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung braucht die Zustimmung des Betriebsrats.
3. Die Interessenvertretung informieren
Der Betriebsrat kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn er Bescheid weiß. Der Arbeitgeber muss ihn deshalb rechtzeitig und umfassend unterrichten und ihm die nötigen Unterlagen geben. Für die Ausbildung heißt das: Du informierst über
- die Planung: Zahl der Ausbildungsplätze, Berufe, Übernahme
- die betrieblichen Ausbildungspläne und Versetzungspläne
- Ausschreibung und Auswahlverfahren
- Beurteilungsbögen und Beurteilungsgrundsätze
- die Bestellung von Ausbildern
- geplante Einstellungen und Kündigungen
Rechtzeitig heißt: bevor entschieden ist. Bewährt hat sich ein fester Termin, etwa einmal im Quartal, an dem Ausbilder, Betriebsrat und JAV die Ausbildung besprechen.
4. Rechte bei Auswahl, Einstellung, Durchführung und Beendigung
| Phase | Thema | Recht des Betriebsrats |
|---|---|---|
| Planung | Personalplanung | Unterrichtung und Beratung |
| Auswahl | Ausschreibung von Stellen | kann die innerbetriebliche Ausschreibung verlangen |
| Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze | Zustimmung erforderlich | |
| Auswahlrichtlinien | Zustimmung erforderlich | |
| Einstellung | Einstellung und Versetzung | Zustimmung erforderlich, in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern |
| Durchführung | betriebliche Bildungsmaßnahmen, Bestellung von Ausbildern | Mitbestimmung; Widerspruch gegen ungeeignete Ausbilder |
| Arbeitszeit, Urlaubsplan, Ordnung im Betrieb | Mitbestimmung | |
| Beendigung | Kündigung | Anhörung vor jeder Kündigung; ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam |
| Übernahme nach der Ausbildung | gilt als Einstellung, also Zustimmung erforderlich |
Zwei Punkte werden in der Praxis oft übersehen:
- Auch die Kündigung in der Probezeit setzt die Anhörung des Betriebsrats voraus. Wer das vergisst, hat eine unwirksame Kündigung ausgesprochen.
- Bei der Einstellung legt der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen vor und nennt die vorgesehene Person. Der Betriebsrat kann die Zustimmung innerhalb einer Woche schriftlich und mit Gründen verweigern, zum Beispiel wenn gegen ein Gesetz oder eine Auswahlrichtlinie verstoßen wurde.
Praxisbeispiel aus dem Kraftverkehr
Eine Spedition mit 180 Beschäftigten, Betriebsrat und JAV will die Auswahl ihrer Auszubildenden verbessern. Der Ausbilder entwirft einen Einstellungstest und einen Beobachtungsbogen für einen Probetag.
Bevor er beides einsetzt, legt er die Unterlagen dem Betriebsrat vor, denn Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze brauchen dessen Zustimmung. Die JAV regt an, eine Frage zum Notendurchschnitt zu streichen und stattdessen eine praktische Aufgabe zur Ladungssicherung aufzunehmen. Der Betriebsrat stimmt mit dieser Änderung zu.
Einige Monate später will die Spedition einem Auszubildenden in der Probezeit kündigen, weil er mehrfach unentschuldigt gefehlt hat. Die Personalabteilung hört zuerst den Betriebsrat an und spricht die Kündigung erst danach schriftlich aus.
🏭 So sieht das in der Fertigung aus
In einem Metallbetrieb will die Geschäftsleitung die Auszubildenden im dritten Jahr in die Wechselschicht einplanen. Die JAV beantragt beim Betriebsrat, das abzulehnen, weil zwei Auszubildende noch minderjährig sind und Prüfungsvorbereitung ansteht. Der Betriebsrat nutzt sein Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit. Am Ende gilt die Wechselschicht nur für volljährige Auszubildende und nicht in den acht Wochen vor der Prüfung.
Typische Prüfungsfragen mit Antworten
Welche Interessenvertretungen sind an der Berufsausbildung beteiligt?
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, im öffentlichen Dienst der Personalrat, außerdem die Schwerbehindertenvertretung und gegebenenfalls die Gleichstellungsbeauftragte.
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Einstellung von Auszubildenden?
Er wird über die Bewerber unterrichtet und muss der Einstellung zustimmen, wenn das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Außerdem bestimmt er bei Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätzen und Auswahlrichtlinien mit.
Was muss vor der Kündigung eines Auszubildenden geschehen?
Der Betriebsrat muss angehört werden, auch bei einer Kündigung in der Probezeit. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam.
Wann wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt?
In Betrieben mit Betriebsrat, in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder sich in der Berufsausbildung befinden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Kann die JAV selbst mit dem Arbeitgeber verhandeln?
Nein. Sie stellt ihre Anträge beim Betriebsrat, nimmt an dessen Sitzungen teil und hat Stimmrecht, wenn Beschlüsse überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen.
Wie sind Mitglieder der JAV nach der Ausbildung geschützt?
Verlangen sie in den letzten drei Monaten vor Ausbildungsende schriftlich die Weiterbeschäftigung, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kann sich davon nur durch das Arbeitsgericht entbinden lassen.
Übungsaufgabe
In deinem Betrieb mit 90 Beschäftigten gibt es einen Betriebsrat. Die Geschäftsleitung bittet dich, bis zum Sommer drei Auszubildende auszuwählen. Du möchtest erstmals einen schriftlichen Einstellungstest verwenden und die Auszubildenden nach jedem Abschnitt mit einem neuen Bogen beurteilen. Wobei musst du den Betriebsrat beteiligen, und wie gehst du vor?
Lösungsvorschlag
- Planung: Du informierst den Betriebsrat über die Zahl der Plätze und die Berufe.
- Einstellungstest: Er gehört zu den Auswahlrichtlinien und braucht die Zustimmung des Betriebsrats. Du legst den Entwurf vor, bevor du ihn einsetzt.
- Beurteilungsbogen: Beurteilungsgrundsätze sind ebenfalls zustimmungspflichtig.
- Einstellung: Bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat jeder Einstellung zustimmen. Du legst die Bewerbungsunterlagen vor.
- Ausbildungsplan: Du stellst dem Betriebsrat den betrieblichen Ausbildungsplan vor.
- Vorgehen: Du suchst das Gespräch früh und beziehst eine vorhandene JAV und, wenn sich schwerbehinderte Menschen bewerben, die Schwerbehindertenvertretung ein.
Bedeutung für die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung kommt die Mitbestimmung kaum vor. Im Fachgespräch kann eine Frage dazu fallen, wenn deine Ausbildungssituation Arbeitszeit, Beurteilung oder Einsatzplanung berührt. Dann genügt der Hinweis, dass du Betriebsrat und JAV beteiligst.
Verwandte Themen
➡️ Handlungsfeld 2 – Ausbildung vorbereiten
➡️ Betrieblicher Ausbildungsplan (2.1)
➡️ Auswahlverfahren und Ausbildungsmarketing (2.4)
➡️ Ausbildungsvertrag (2.5)
➡️ Ausbildender, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte (1.7)
➡️ Probezeit in der Ausbildung (3.2)
➡️ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Wortlaut
Fazit
Mitbestimmung begleitet die Ausbildung von der Planung bis zur Beendigung. Der Betriebsrat stimmt bei Auswahlrichtlinien, Beurteilungsgrundsätzen und Einstellungen zu und wird vor jeder Kündigung angehört. Die JAV vertritt die Auszubildenden über den Betriebsrat und ist besonders geschützt. Wer früh informiert, vermeidet unwirksame Entscheidungen und gewinnt Verbündete für eine gute Ausbildung.
