Bewertungskriterien

Bei der Bewertung von Verbesserungsvorschlägen muss auch betrachtet werden, welchen Nutzen eine vorgeschlagene Maßnahme für das Unternehmen besitzt. Dabei lässt sich nicht jeder Vorteil unmittelbar in Geld ausdrücken.

Der IHK-Rahmenlehrplan unterscheidet deshalb bei den Bewertungskriterien ausdrücklich zwischen Verbesserungsvorschlägen mit errechenbarem Nutzen und solchen mit nicht errechenbarem Nutzen.

Für die IHK ist vor allem wichtig, beide Nutzenarten unterscheiden und einen Verbesserungsvorschlag entsprechend einordnen zu können.


📘 Auf einen Blick

MerkmalInformation
PrüfungsteilFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
PrüfungsbereichBetriebswirtschaftliches Handeln
ThemengebietBewertung von Verbesserungsvorschlägen
ThemaBewertungskriterien
RahmenlehrplanVorschläge mit errechenbarem und nicht errechenbarem Nutzen
Prüfungsrelevanz⭐⭐⭐ Mittel
DatengrundlageRahmenlehrplan, Text-/Übungsbände und ausgewertete Originalprüfungen
Prüfungscharakterwissens-, verständnis- und situationsbezogen
Empfohlene Lernprioritätmittel
Vertiefung➡️ Lernbereich in der KVM-Akademie

Die Bewertungskriterien bilden zusammen mit den Bewertungsmaßstäben und Bewertungsfaktoren die im Rahmenlehrplan aufgeführte Struktur zur Bewertung von Verbesserungsvorschlägen.


🏭 Warum sind Bewertungskriterien wichtig?

Verbesserungsvorschläge können sehr unterschiedliche Auswirkungen haben.

Bei manchen Vorschlägen lässt sich der wirtschaftliche Vorteil konkret berechnen. Beispielsweise können geringere Materialkosten oder kürzere Bearbeitungszeiten zu messbaren Einsparungen führen.

Andere Verbesserungen besitzen ebenfalls einen betrieblichen Nutzen, der sich jedoch nicht oder nur schwer unmittelbar in einem Geldbetrag ausdrücken lässt.

Deshalb unterscheidet der Rahmenlehrplan:
errechenbarer Nutzen → wirtschaftlicher Vorteil lässt sich rechnerisch bestimmen
nicht errechenbarer Nutzen → Vorteil ist vorhanden, lässt sich aber nicht unmittelbar berechnen

Ein nicht unmittelbar errechenbarer Nutzen bedeutet somit nicht, dass ein Verbesserungsvorschlag keinen Nutzen besitzt.


📘 Einordnung innerhalb des Rahmenlehrplans

Die Bewertungskriterien gehören innerhalb des Betriebswirtschaftlichen Handelns zur Bewertung von Verbesserungsvorschlägen:

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
└── Betriebswirtschaftliches Handeln
└── Entgeltfindung und kontinuierliche betriebliche Verbesserung
└── Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
├── Bewertungsmaßstäbe
├── Bewertungsfaktoren
└── Bewertungskriterien
├── Errechenbarer Nutzen
└── Nicht errechenbarer Nutzen

Der Rahmenlehrplan nennt hierbei ausdrücklich Vorschläge mit errechenbarem Nutzen und Vorschläge mit nicht errechenbarem Nutzen.


🔎 Prüfungsrelevanz

⭐⭐⭐ Mittlere Prüfungsrelevanz

Die Unterscheidung zwischen errechenbarem und nicht errechenbarem Nutzen ist ausdrücklich Bestandteil des IHK-Rahmenlehrplans.

Auch der DIHK-Textband stellt den wirtschaftlichen Nutzen eines Verbesserungsvorschlags als wichtigen Bestandteil des betrieblichen Vorschlagswesens heraus. Bei der Prüfung eines Vorschlags können unter anderem die entstehenden Kosten und die zu erwartenden Einsparungen berücksichtigt werden.

Für dieses Einzelthema lässt sich aus den vorliegenden Originalprüfungen keine belastbare eigenständige Prüfungshäufigkeit ableiten.

Für die Prüfung solltest du deshalb vor allem die Systematik des Rahmenlehrplans sicher beherrschen und anhand einer betrieblichen Situation erkennen können, um welche Art von Nutzen es sich handelt.

➡️ Zur Prüfungsanalyse Betriebswirtschaftliches Handeln


🎯 Darauf kommt es bei der IHK an

Bei den Bewertungskriterien solltest du insbesondere:

  • den Nutzen eines Verbesserungsvorschlags als Bewertungsgesichtspunkt erkennen,
  • errechenbaren und nicht errechenbaren Nutzen unterscheiden,
  • Beispiele beiden Nutzenarten zuordnen,
  • wirtschaftlich messbare Auswirkungen erkennen,
  • auch nicht unmittelbar monetär messbare Verbesserungen berücksichtigen und
  • Bewertungskriterien von Bewertungsmaßstäben und Bewertungsfaktoren unterscheiden können.

Die grundlegende Frage lautet:
Kann der Nutzen rechnerisch bzw. monetär bestimmt werden?

Ja → errechenbarer Nutzen
Nein → nicht errechenbarer Nutzen


📝 Typische Aufgabenstellungen

Im Zusammenhang mit Bewertungskriterien können beispielsweise folgende Anforderungen auftreten:

  • Nutzenarten nennen,
  • errechenbaren und nicht errechenbaren Nutzen unterscheiden,
  • Beispiele den Nutzenarten zuordnen,
  • den Nutzen eines Verbesserungsvorschlags beschreiben,
  • mögliche Auswirkungen eines Vorschlags erläutern,
  • einen Verbesserungsvorschlag anhand seines Nutzens einordnen.

Typische Operatoren sind:
nennen – beschreiben – unterscheiden – zuordnen – erläutern


🧩 Welche Inhalte solltest du kennen?

Errechenbarer Nutzen

Von einem errechenbaren Nutzen kann gesprochen werden, wenn sich der Vorteil eines Verbesserungsvorschlags wirtschaftlich bestimmen lässt.

Dazu können beispielsweise Einsparungen gehören, die sich aus einem geringeren Verbrauch von Material, einer Verringerung des Zeitaufwands oder anderen messbaren Veränderungen ergeben.

Entscheidend ist:
Der wirtschaftliche Vorteil lässt sich zahlenmäßig bestimmen.

Bei der Bewertung können diesem Nutzen die mit der Umsetzung verbundenen Aufwendungen gegenübergestellt werden.


Nicht errechenbarer Nutzen

Nicht jeder positive Effekt lässt sich unmittelbar in Euro ausdrücken.

Ein Verbesserungsvorschlag kann beispielsweise zu besseren Arbeitsbedingungen, einer höheren Sicherheit oder anderen positiven betrieblichen Auswirkungen führen, ohne dass daraus sofort ein eindeutiger Geldbetrag berechnet werden kann.

Auch solche Auswirkungen besitzen einen betrieblichen Wert.

Entscheidend ist:
Der Nutzen ist vorhanden, aber nicht unmittelbar monetär bestimmbar.


⚠️ Prüfungsrelevante Abgrenzungen

Nicht errechenbar bedeutet nicht nutzlos

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig.

Ein Vorschlag mit nicht errechenbarem Nutzen kann für ein Unternehmen sehr wertvoll sein.

Die Bezeichnung sagt lediglich aus, dass der Nutzen nicht unmittelbar rechnerisch bzw. monetär bestimmt werden kann.


Nutzen und Umsetzung nicht verwechseln

Ob ein Vorschlag einen hohen Nutzen besitzt und ob er tatsächlich umgesetzt werden kann, sind unterschiedliche Fragen.

Nutzen → Bewertungskriterium
Realisierungsmöglichkeit → Bewertungsfaktor

Auch ein Vorschlag mit hohem errechenbarem Nutzen kann beispielsweise aufgrund fehlender Realisierungsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden.


🔗 Zusammenhänge mit anderen Themen

Die Bewertungskriterien bilden einen Teil der Gesamtbewertung eines Verbesserungsvorschlags.

Dabei können unterschiedliche Gesichtspunkte zusammengeführt werden:

Wirkung und Originalität → Bewertungsmaßstäbe
Arbeitsaufwand und Realisierungsmöglichkeit → Bewertungsfaktoren
errechenbarer und nicht errechenbarer Nutzen → Bewertungskriterien

Erst die gemeinsame Betrachtung ermöglicht eine umfassendere Beurteilung des Verbesserungsvorschlags.


🧭 Verwandte Themen

Die Bewertungskriterien gehören zum Themengebiet:

➡️ Bewertung von Verbesserungsvorschlägen

Weitere Themen dieses Bereichs:

➡️ Bewertungsmaßstäbe
➡️ Bewertungsfaktoren


🎓 Thema vertiefen

Auf kraftverkehrsmeister.net erfährst du, welche Bewertungskriterien die IHK vorgibt und wie errechenbarer und nicht errechenbarer Nutzen voneinander unterschieden werden.

kraftverkehrsmeister.net → wissen, was von der IHK verlangt wird
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📌 Fazit

Bei den Bewertungskriterien unterscheidet der IHK-Rahmenlehrplan zwischen zwei Arten von Verbesserungsvorschlägen:

Errechenbarer Nutzen → der wirtschaftliche Vorteil lässt sich rechnerisch bestimmen

Nicht errechenbarer Nutzen → der Vorteil ist vorhanden, lässt sich aber nicht unmittelbar monetär bestimmen

Für die Prüfung sollte außerdem die gesamte Zuordnung sicher sitzen:

Wirkung + Originalität → Bewertungsmaßstäbe
Arbeitsaufwand + Realisierungsmöglichkeit → Bewertungsfaktoren
errechenbarer + nicht errechenbarer Nutzen → Bewertungskriterien