Die DIHK formuliert die Anforderungen so:
lm Qualifikationsschwerpunkt „Fuhrparktechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben die Fahrzeuge vorschriftsmäßig, verkehrs- und betriebssicher bereitzustellen und die Betriebsbereitschaft von Anlagen und Geräten zu überwachen.
Hierzu zählen das Überprüfen des technischen Zustands, der Einhaltung der lnstandhaltungs- und Prüfintervalle, die Reinigung der Fahrzeuge sowie das Gewährleisten der Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, der Funktionsfähigkeit der lnformationssysteme und der Sicherheitsausstattung.
Ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Umsetzung gesetzlicher und technischer Vorgaben für das Laden und Sichem der Ladegüter, die Fahrgastsicherheit und die Durchführung von Beförderungen zu gewährleisten und dabei die einschlägigen naturwissenschaftlichen Grundlagen zu berücksichtigen.